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Rollerfahrer ohne Licht bei Dunkelheit, dass hatte eine Kontrolle zur Folge
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Überprüfung:
Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 21735, member: 3"]<img src="http://www.polizei-nrw.de/presseportal/stepone/data/images/14/02/00/logo-neuss.gif" class="bbCodeImage wysiwygImage" alt="" unselectable="on" /></p><p><br /></p><p>Weil er ohne Licht mit einem Roller fuhr, kam heraus, dass der Fahrer gar keinen Führerschein hat und das Fahrzeug auch gar nicht zugelassen war.</p><p><br /></p><p> <b>Rommerskirchen - 18.01.2011 - 13:29 - </b>Am Montag (17.01.2011), gegen 18.40 Uhr, fiel ein 23jähriger Rollerfahrer einem Polizeibeamten auf, als er dem Polizisten auf der Venloer Straße bei Dunkelheit ohne Licht entgegen kam.</p><p><br /></p><p>Obwohl der Zweiradfahrer noch versuchte, sich zu verstecken, konnte der Polizeibeamte ihn und das Fahrzeug überprüfen. Hierbei kam dann heraus, dass an dem Zweirad, ein Kleinkraftrad der Marke Pegasus, gar kein Kennzeichen angebracht war. Hinzu kam dann auch noch, dass der Rollerfahrer gar nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Seine Ausrede, mal eben eine Probefahrt gemacht zu haben, konnte ihn in keinster Weise entlasten. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 21735, member: 3"][IMG]http://www.polizei-nrw.de/presseportal/stepone/data/images/14/02/00/logo-neuss.gif[/IMG] Weil er ohne Licht mit einem Roller fuhr, kam heraus, dass der Fahrer gar keinen Führerschein hat und das Fahrzeug auch gar nicht zugelassen war. [B]Rommerskirchen - 18.01.2011 - 13:29 - [/B]Am Montag (17.01.2011), gegen 18.40 Uhr, fiel ein 23jähriger Rollerfahrer einem Polizeibeamten auf, als er dem Polizisten auf der Venloer Straße bei Dunkelheit ohne Licht entgegen kam. Obwohl der Zweiradfahrer noch versuchte, sich zu verstecken, konnte der Polizeibeamte ihn und das Fahrzeug überprüfen. Hierbei kam dann heraus, dass an dem Zweirad, ein Kleinkraftrad der Marke Pegasus, gar kein Kennzeichen angebracht war. Hinzu kam dann auch noch, dass der Rollerfahrer gar nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Seine Ausrede, mal eben eine Probefahrt gemacht zu haben, konnte ihn in keinster Weise entlasten. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige.[/QUOTE]
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