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Rommerskirchen aktuell
Umwelt
Sachbeschädigung durch Feuerwerkskörper
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Überprüfung:
Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 21587, member: 3"]<a href="http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/rhein-kreis-neuss/article/meldung-101220-113933-73-742.html" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/rhein-kreis-neuss/article/meldung-101220-113933-73-742.html" rel="nofollow"><img src="http://www.polizei-nrw.de/presseportal/stepone/data/images/14/02/00/logo-neuss.gif" class="bbCodeImage wysiwygImage" alt="" unselectable="on" /></a></p><p><br /></p><p>Erheblichen Sachschaden richtete ein Feuerwerkskörper an, der in einem Briefkasten gezündet wurde. Die Polizei macht deutlich, dass es sich dabei nicht um einen dummen Jungenstreich handelt und weist auf die gesetzlichen Regelungen hin.</p><p><br /></p><p><br /></p><p><br /></p><p> <b>Rommerskirchen - 20.12.2010 - 15:42 - </b>Bislang unbekannte Personen zündeten in der Nacht zum Samstag (18.12.), gegen 00.35 Uhr, einen Feuerwerkskörper in einem Briefkasten eines Mehrfamilienhauses auf der Straße „Markt“. Dadurch wurde die Briefkastentür aus der Verankerung gerissen und durchschlug eine Türverglasung. </p><p>Glücklicherweise kamen keine Personen zu Schaden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro.</p><p>Eine sofortige Fahndung nach den Unbekannten durch die Polizei brachte bislang nicht den gewünschten Erfolg.</p><p>Zeugen, die Hinweise auf die Täter machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131-3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.</p><p><br /></p><p>Die Polizei des Rhein-Kreis Neuss nimmt dies zum Anlass, noch einmal auf die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb und Gebrauch von Feuerwerkskörpern hinzuweisen.</p><p>Die Erlaubnis zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Silvesterfeuerwerkskörper) gilt nur in der Zeit vom 28.12. bis zum 31.12.2011. </p><p>Das Abbrennen dieser Silvesterfeuerwerkskörper ist gemäß Paragraph 23 der 1. Sprengverordnung nur am 31.12.2010 und 01.01.2011 erlaubt. </p><p>Silvesterfeuerwerk der Klasse II darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden. Verstöße gegen die Regelungen der 1. Sprengverordnung können Ordnungswidrigkeiten darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 21587, member: 3"][URL="http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/rhein-kreis-neuss/article/meldung-101220-113933-73-742.html"][IMG]http://www.polizei-nrw.de/presseportal/stepone/data/images/14/02/00/logo-neuss.gif[/IMG][/URL] Erheblichen Sachschaden richtete ein Feuerwerkskörper an, der in einem Briefkasten gezündet wurde. Die Polizei macht deutlich, dass es sich dabei nicht um einen dummen Jungenstreich handelt und weist auf die gesetzlichen Regelungen hin. [B]Rommerskirchen - 20.12.2010 - 15:42 - [/B]Bislang unbekannte Personen zündeten in der Nacht zum Samstag (18.12.), gegen 00.35 Uhr, einen Feuerwerkskörper in einem Briefkasten eines Mehrfamilienhauses auf der Straße „Markt“. Dadurch wurde die Briefkastentür aus der Verankerung gerissen und durchschlug eine Türverglasung. Glücklicherweise kamen keine Personen zu Schaden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere hundert Euro. Eine sofortige Fahndung nach den Unbekannten durch die Polizei brachte bislang nicht den gewünschten Erfolg. Zeugen, die Hinweise auf die Täter machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131-3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Die Polizei des Rhein-Kreis Neuss nimmt dies zum Anlass, noch einmal auf die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb und Gebrauch von Feuerwerkskörpern hinzuweisen. Die Erlaubnis zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Silvesterfeuerwerkskörper) gilt nur in der Zeit vom 28.12. bis zum 31.12.2011. Das Abbrennen dieser Silvesterfeuerwerkskörper ist gemäß Paragraph 23 der 1. Sprengverordnung nur am 31.12.2010 und 01.01.2011 erlaubt. Silvesterfeuerwerk der Klasse II darf nur von volljährigen Personen erworben und abgebrannt werden. Verstöße gegen die Regelungen der 1. Sprengverordnung können Ordnungswidrigkeiten darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen.[/QUOTE]
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