Änderung der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom 01. Oktober 1996

Dieses Thema im Forum "Bekanntmachungen des Rhein-Kreises Neuss" wurde erstellt von Roki Portal Redaktion, 23 März 2018.

  1. § 17 Personalangelegenheiten Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit

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