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Abflammgerät statt Chemie: Kreisumweltamt informiert über Unkrautbekämpfung
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Überprüfung:
Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 50564, member: 3"]Unkrautbekämpfung ohne Chemie kann manchmal mühsam sein, ist aber zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer unverzichtbar. Dieser Auffassung ist das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss. "Eine effiziente Unkrautbekämpfung ohne Chemie ist möglich und wird bereits von den Kommunen und in vielen Privathaushalten mit Erfolg praktiziert", so Karsten Mankowsky, der zuständige Dezernent. Bewährt hätten sich etwa der Einsatz eines Hochdruckreinigers, wenn kein loses Fugenmaterial ausgespült wird, oder Stahlbürsten und Fugenkratzer.</p><p><br /></p><p>Besonders Abflammgeräte leisten nach Meinung der Experten im Umweltamt gute Dienste. "Abflammgeräte gibt es von verschiedenen Herstellern im Gartenhandel oder in Baumärkten", heißt es. Daneben könnten verschiedene Verfahren wie Heißdampfgeräte oder Infrarotgeräte eingesetzt werden, die durch ihre intensive Wärmeleistung auch an der Oberfläche befindliche Samen keimunfähig machen.</p><p><br /></p><p>Im Hausgarten, wie zum Beispiel in Gemüsebeeten, dürfen Pflanzenschutzmittel angewendet werden, wenn sie gegen die jeweilige Krankheit oder den Schädling in der entsprechenden Kultur zugelassen sind. Reste von Pflanzenschutzmitteln dürfen aber nicht in den Abfluss gegossen werden. Über die Entsorgung von Wirkstoffresten informieren die örtlichen Abfallberatungen oder die Mitarbeiter an den Schadstoffmobilen der Städte und Gemeinden.</p><p><br /></p><p>Die Unkrautbekämpfung ohne Chemie ist wichtig, da die Mittel ins Grundwasser gelangen oder die in Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen beeinträchtigen können. Der Einsatz solcher Substanzen ist daher auf befestigten Flächen wie Garagenzufahrten, Bürgersteigen und Hofflächen, die unmittelbar in die Kanalisation oder in Drainagen entwässern, verboten, da die Kläranlagen die Pflanzenschutzmittel nicht abbauen oder herausfiltern können. Das Anwendungsverbot gilt auch unmittelbar an Gewässern. Durch Wind und Regen werden die Wirkstoffe dort nämlich direkt eingetragen. Nähere Informationen gibt es bei Johann Schmitz von der Unteren Wasserbehörde.</p><p><br /></p><p>Quellverweis 2015-07-24: <a href="http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buergerservice/presse/2015/464-abflammgeraet-statt-chemie-kreisumweltamt-informiert-ueber-unkrautbekaempfung.html" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buergerservice/presse/2015/464-abflammgeraet-statt-chemie-kreisumweltamt-informiert-ueber-unkrautbekaempfung.html" rel="nofollow">http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buergerservice/presse/2015/464-abflammgeraet-statt-chemie-kreisumweltamt-informiert-ueber-unkrautbekaempfung.html</a>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 50564, member: 3"]Unkrautbekämpfung ohne Chemie kann manchmal mühsam sein, ist aber zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer unverzichtbar. Dieser Auffassung ist das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss. "Eine effiziente Unkrautbekämpfung ohne Chemie ist möglich und wird bereits von den Kommunen und in vielen Privathaushalten mit Erfolg praktiziert", so Karsten Mankowsky, der zuständige Dezernent. Bewährt hätten sich etwa der Einsatz eines Hochdruckreinigers, wenn kein loses Fugenmaterial ausgespült wird, oder Stahlbürsten und Fugenkratzer. Besonders Abflammgeräte leisten nach Meinung der Experten im Umweltamt gute Dienste. "Abflammgeräte gibt es von verschiedenen Herstellern im Gartenhandel oder in Baumärkten", heißt es. Daneben könnten verschiedene Verfahren wie Heißdampfgeräte oder Infrarotgeräte eingesetzt werden, die durch ihre intensive Wärmeleistung auch an der Oberfläche befindliche Samen keimunfähig machen. Im Hausgarten, wie zum Beispiel in Gemüsebeeten, dürfen Pflanzenschutzmittel angewendet werden, wenn sie gegen die jeweilige Krankheit oder den Schädling in der entsprechenden Kultur zugelassen sind. Reste von Pflanzenschutzmitteln dürfen aber nicht in den Abfluss gegossen werden. Über die Entsorgung von Wirkstoffresten informieren die örtlichen Abfallberatungen oder die Mitarbeiter an den Schadstoffmobilen der Städte und Gemeinden. Die Unkrautbekämpfung ohne Chemie ist wichtig, da die Mittel ins Grundwasser gelangen oder die in Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen beeinträchtigen können. Der Einsatz solcher Substanzen ist daher auf befestigten Flächen wie Garagenzufahrten, Bürgersteigen und Hofflächen, die unmittelbar in die Kanalisation oder in Drainagen entwässern, verboten, da die Kläranlagen die Pflanzenschutzmittel nicht abbauen oder herausfiltern können. Das Anwendungsverbot gilt auch unmittelbar an Gewässern. Durch Wind und Regen werden die Wirkstoffe dort nämlich direkt eingetragen. Nähere Informationen gibt es bei Johann Schmitz von der Unteren Wasserbehörde. Quellverweis 2015-07-24: [URL]http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buergerservice/presse/2015/464-abflammgeraet-statt-chemie-kreisumweltamt-informiert-ueber-unkrautbekaempfung.html[/URL][/QUOTE]
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