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Das neue Landeswassergesetz NRW 21.03.2013
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Überprüfung:
Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 42729, member: 3"][rlg][/rlg]</p><p><br /></p><p>Mit Beschluss vom 27.02.2013 hat der Landtag NRW die vieldiskutierte Änderung des Landeswassergesetzes NRW auf den Weg gebracht. Kernpunkt dieser Gesetzesänderung ist die Abschaffung der bislang für alle Grundstückseigentümer geltenden Verpflichtung zur erstmaligen Prüfung der Kanaldichtheit ihrer privaten Abwasserkanäle bis zum 31.12.2015.</p><p>Von dieser Pflicht werden nach der neuen Rechtslage die meisten Einwohner in Rommerskirchen befreit werden können.</p><p>Eine Funktionsprüfung, wie die frühere Dichtheitsprüfung nun heißt, ist zukünftig nur noch in Wasserschutzzonen und bei gewerblicher bzw. industrieller Abwassereinleitung an gesetzlich vorgeschriebene Fristen gebunden.</p><p>Hieraus ergibt sich für die Einwohner der Gemeinde Rommerskirchen eine erhebliche Entlastung, da nur noch wenige Straßen auf dem Gemeindegebiet betroffen sind.</p><p>Wie auch viele andere Städte und Gemeinden in NRW hatte die Gemeinde Rommerskirchen in der Vergangenheit eine Satzung erlassen, die die Durchführung der Dichtheitsprüfung innerhalb der gesetzlichen Fristen festgelegt hat.</p><p>Da die Bestimmungen dieser Satzung der alten, deutlich strengeren Rechtslage entsprechen, wird diese in Kürze aufgehoben, um stattdessen einer wesentlich bürgerfreundlichen Reglung Platz zu machen.</p><p>Bevor allerdings eine neue Satzung erlassen werden kann, ist noch eine Rechtsverordnung des Landes abzuwarten.</p><p>Aus dieser sollen sich die Einzelheiten zur Funktionsprüfung, wie beispielsweise Fristen für die Wasserschutzzonen, Prüfmethoden und Bescheinigungen ergeben.</p><p>Wann mit der Verordnung zu rechnen ist, kann allerdings derzeit nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden.</p><p>In der Zwischenzeit wird man sich aber im Rathaus Klarheit über die Ortsteile verschafft haben, die in einem Wasserschutzgebiet liegen und für die es auch zukünftig Fristen geben wird.</p><p>Eines kann man jedoch jetzt schon sagen: Für die meisten Rommerskirchener wird die Funktionsprüfung zukünftig keine Rolle mehr spielen.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 42729, member: 3"][rlg][/rlg] Mit Beschluss vom 27.02.2013 hat der Landtag NRW die vieldiskutierte Änderung des Landeswassergesetzes NRW auf den Weg gebracht. Kernpunkt dieser Gesetzesänderung ist die Abschaffung der bislang für alle Grundstückseigentümer geltenden Verpflichtung zur erstmaligen Prüfung der Kanaldichtheit ihrer privaten Abwasserkanäle bis zum 31.12.2015. Von dieser Pflicht werden nach der neuen Rechtslage die meisten Einwohner in Rommerskirchen befreit werden können. Eine Funktionsprüfung, wie die frühere Dichtheitsprüfung nun heißt, ist zukünftig nur noch in Wasserschutzzonen und bei gewerblicher bzw. industrieller Abwassereinleitung an gesetzlich vorgeschriebene Fristen gebunden. Hieraus ergibt sich für die Einwohner der Gemeinde Rommerskirchen eine erhebliche Entlastung, da nur noch wenige Straßen auf dem Gemeindegebiet betroffen sind. Wie auch viele andere Städte und Gemeinden in NRW hatte die Gemeinde Rommerskirchen in der Vergangenheit eine Satzung erlassen, die die Durchführung der Dichtheitsprüfung innerhalb der gesetzlichen Fristen festgelegt hat. Da die Bestimmungen dieser Satzung der alten, deutlich strengeren Rechtslage entsprechen, wird diese in Kürze aufgehoben, um stattdessen einer wesentlich bürgerfreundlichen Reglung Platz zu machen. Bevor allerdings eine neue Satzung erlassen werden kann, ist noch eine Rechtsverordnung des Landes abzuwarten. Aus dieser sollen sich die Einzelheiten zur Funktionsprüfung, wie beispielsweise Fristen für die Wasserschutzzonen, Prüfmethoden und Bescheinigungen ergeben. Wann mit der Verordnung zu rechnen ist, kann allerdings derzeit nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. In der Zwischenzeit wird man sich aber im Rathaus Klarheit über die Ortsteile verschafft haben, die in einem Wasserschutzgebiet liegen und für die es auch zukünftig Fristen geben wird. Eines kann man jedoch jetzt schon sagen: Für die meisten Rommerskirchener wird die Funktionsprüfung zukünftig keine Rolle mehr spielen.[/QUOTE]
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