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Bauen und Wohnen in Rommerskirchen
Bauen und Wohnen
Strassen und Wege
Die nächsten Schritte zur B 477 n
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 14164, member: 3"][rlg][/rlg]</p><p> Die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zur Wunschlinie der Gemeinde hat großes Interesse am weiteren Verfahren bis hin zum Beginn der Bauarbeiten ausgelöst.</p><p>Zuletzt löste die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bauvorhaben eine intensive Debatte und hektische Betriebsamkeit von Rat und Verwaltung aus. In der Entwurfsfassung des Abschlussberichtes wurde die bahndammnahe Variante mit leichten Vorteilen für die Umwelt favorisiert. Angesichts des Gewichtes der Umweltverträglichkeitsprüfung schrillten nun die Alarmglocken in Rommerskirchen. Es wurde ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben, Bürgermeister Albert Glöckner warb in zahlreichen Gesprächen – auch direkt im Ministerium - für die Argumente der Gemeinde und der Rat der Gemeinde bekräftigte seinen Wunsch mit einem einstimmigen Beschluss.</p><p> </p><p> Die Voruntersuchungen zur B 477 n sind nun abgeschlossen. Alle Ergebnisse wurden in einer Studie zur Umweltverträglichkeit dokumentiert und mit zahlreichen Behörden abschließend abgestimmt. Die Erkenntnisse hat der Landesbetrieb abgewogen und im Ergebnis eine Vorschlagsvariante entwickelt, die Variante 3 b – Fussfall / Bunkerlinie. Diese Linienführung wurde als Vorschlag am 18. März 2009 in das Bund / Länder-Abstimmungsgespräch eingebracht. Der Bundesverkehrsminister als Auftraggeber der Umgehungsstraße hat dem Vorschlag zugestimmt. Die Wunschlinie der Gemeinde ist ab jetzt die Basis für alles Weitere.</p><p> </p><p> Im nächsten Schritt wird jetzt für die Vorschlagsvariante das ebenfalls nach dem Gesetz vorgeschriebene förmliche Linienabstimmungsverfahren eingeleitet. Dazu wird die Streckenführung im Maßstab 1:5.000 ausgearbeitet und die Anbindung der Umgehungsstraße an die 477 alt (Anstel) einerseits und an die bereits gebaute B 59 neu (Rommerskirchen) andererseits planerisch aufgearbeitet. Alle entscheidungserheblichen Kriterien für die Vorschlagsvariante werden aufgeführt und im Erläuterungsbericht dargelegt.</p><p> </p><p> Die ausgearbeitete Planung wird der Bürgerschaft vom Landesbetrieb in einer besonderen Veranstaltung – einer Bürgerbeteiligung - , zu der die Gemeinde einlädt, im Laufe des Jahres 2009 vorgestellt. Anregungen und Kritik werden aufgenommen. Dem folgt ein abschließender Behördentermin zum Straßenbauvorhaben.</p><p> Als Endpunkt dieses Verfahrensabschnittes werden alle Unterlagen zur Vorschlagsvariante vom Landesbetrieb für Straßenbau an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingereicht. Im Schlussakt folgt die förmliche Bestimmung der Linie durch den Minister.</p><p> </p><p> Im nächsten Jahr - 2010 - soll der Vorentwurf (Feinplanung) erarbeitet werden. Diese Planwerke werden bereits im Maßstab 1:1.000 vorgenommen. Erst hierbei wird die Ausbauart geplant und entschieden. Dazu gehören Hoch- und Tieflagen, Brücken, Unterführungen, Lärmschutzmaßnahmen usw..</p><p> Ab 2011 wird mit dem etwa dreijährigen Planfeststellungsverfahren gerechnet, mit dem das Baurecht für die Umgehungsstraße geschaffen werden soll – vergleichbar mit der Baugenehmigung für ein Haus. Zweck der Planung ist es, alle von dem Baurecht berührten öffentlichen wie privaten Belange miteinander abzuwägen. Auch in diesem Verfahren wird die Bürgerschaft über Offenlegungen informiert und Gelegenheit zur Beteiligung haben. Nach der Bauvorbereitung, den Ausschreibungen usw. werden gegen 2015 die Bagger erwartet, die mit dem Bau der Straße beginnen.</p><p> </p><p> Bürgermeister Albert Glöckner: „Die Gemeinde bedankt sich bei Land und Bund für die gute Zusammenarbeit. Erst am 5. März 2009 wurde die Voruntersuchung vom Land NRW abgeschlossen und gut 10 Tage später entscheidet schon der Bundesminister und auch noch im Sinne der Gemeinde. Unsere Bürgerschaft kann darauf vertrauen, dass Rat und Verwaltung jeden Arbeitstag nutzen, um den Bau der Umgehungsstraße voran zu treiben.“[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 14164, member: 3"][rlg][/rlg] Die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zur Wunschlinie der Gemeinde hat großes Interesse am weiteren Verfahren bis hin zum Beginn der Bauarbeiten ausgelöst. Zuletzt löste die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Bauvorhaben eine intensive Debatte und hektische Betriebsamkeit von Rat und Verwaltung aus. In der Entwurfsfassung des Abschlussberichtes wurde die bahndammnahe Variante mit leichten Vorteilen für die Umwelt favorisiert. Angesichts des Gewichtes der Umweltverträglichkeitsprüfung schrillten nun die Alarmglocken in Rommerskirchen. Es wurde ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben, Bürgermeister Albert Glöckner warb in zahlreichen Gesprächen – auch direkt im Ministerium - für die Argumente der Gemeinde und der Rat der Gemeinde bekräftigte seinen Wunsch mit einem einstimmigen Beschluss. Die Voruntersuchungen zur B 477 n sind nun abgeschlossen. Alle Ergebnisse wurden in einer Studie zur Umweltverträglichkeit dokumentiert und mit zahlreichen Behörden abschließend abgestimmt. Die Erkenntnisse hat der Landesbetrieb abgewogen und im Ergebnis eine Vorschlagsvariante entwickelt, die Variante 3 b – Fussfall / Bunkerlinie. Diese Linienführung wurde als Vorschlag am 18. März 2009 in das Bund / Länder-Abstimmungsgespräch eingebracht. Der Bundesverkehrsminister als Auftraggeber der Umgehungsstraße hat dem Vorschlag zugestimmt. Die Wunschlinie der Gemeinde ist ab jetzt die Basis für alles Weitere. Im nächsten Schritt wird jetzt für die Vorschlagsvariante das ebenfalls nach dem Gesetz vorgeschriebene förmliche Linienabstimmungsverfahren eingeleitet. Dazu wird die Streckenführung im Maßstab 1:5.000 ausgearbeitet und die Anbindung der Umgehungsstraße an die 477 alt (Anstel) einerseits und an die bereits gebaute B 59 neu (Rommerskirchen) andererseits planerisch aufgearbeitet. Alle entscheidungserheblichen Kriterien für die Vorschlagsvariante werden aufgeführt und im Erläuterungsbericht dargelegt. Die ausgearbeitete Planung wird der Bürgerschaft vom Landesbetrieb in einer besonderen Veranstaltung – einer Bürgerbeteiligung - , zu der die Gemeinde einlädt, im Laufe des Jahres 2009 vorgestellt. Anregungen und Kritik werden aufgenommen. Dem folgt ein abschließender Behördentermin zum Straßenbauvorhaben. Als Endpunkt dieses Verfahrensabschnittes werden alle Unterlagen zur Vorschlagsvariante vom Landesbetrieb für Straßenbau an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingereicht. Im Schlussakt folgt die förmliche Bestimmung der Linie durch den Minister. Im nächsten Jahr - 2010 - soll der Vorentwurf (Feinplanung) erarbeitet werden. Diese Planwerke werden bereits im Maßstab 1:1.000 vorgenommen. Erst hierbei wird die Ausbauart geplant und entschieden. Dazu gehören Hoch- und Tieflagen, Brücken, Unterführungen, Lärmschutzmaßnahmen usw.. Ab 2011 wird mit dem etwa dreijährigen Planfeststellungsverfahren gerechnet, mit dem das Baurecht für die Umgehungsstraße geschaffen werden soll – vergleichbar mit der Baugenehmigung für ein Haus. Zweck der Planung ist es, alle von dem Baurecht berührten öffentlichen wie privaten Belange miteinander abzuwägen. Auch in diesem Verfahren wird die Bürgerschaft über Offenlegungen informiert und Gelegenheit zur Beteiligung haben. Nach der Bauvorbereitung, den Ausschreibungen usw. werden gegen 2015 die Bagger erwartet, die mit dem Bau der Straße beginnen. Bürgermeister Albert Glöckner: „Die Gemeinde bedankt sich bei Land und Bund für die gute Zusammenarbeit. Erst am 5. März 2009 wurde die Voruntersuchung vom Land NRW abgeschlossen und gut 10 Tage später entscheidet schon der Bundesminister und auch noch im Sinne der Gemeinde. Unsere Bürgerschaft kann darauf vertrauen, dass Rat und Verwaltung jeden Arbeitstag nutzen, um den Bau der Umgehungsstraße voran zu treiben.“[/QUOTE]
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