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Die traditionelle Abschlussübernachtung im Kindergarten ist und bleibt erlaubt!
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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Roki Portal Redaktion, post: 67478, member: 544"]<b>Die traditionelle Abschlussübernachtung im Kindergarten ist und bleibt erlaubt!</b></p><p><br /></p><p>Die Übernachtungsparty ist ein beliebter Höhepunkt des letzten Kindergartenjahres. Sie ist sinnvoll und für die Kinder wünschenswert, weil sie, als häufig erste Übernachtung außerhalb von Familie oder Verwandtschaft, die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein der teilnehmenden Kinder fördert.</p><p><br /></p><p>Derartige Übernachtungen sind und bleiben in nordrhein-westfälischen Kindertagesstätten weiterhin erlaubt und an der Tagesordnung.</p><p><br /></p><p>„Sofern die Baugenehmigung das (gelegentliche) Übernachten in der Kindertagesstätte umfasst, gilt dies ohnehin.“ Erläutert die Landtagsabgeordnete Heike Troles die Regeln für solche Übernachtungen.“</p><p><br /></p><p>„Nur sofern dies bei einer einzelnen Kindertagesstätte nicht der Fall sein sollte, müsste die konkrete Zustimmung der jeweils zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. Diese kann erteilt werden, wenn grundlegende Regeln des Brandschutzes eingehalten sind. Diese Regelung ist selbsterklärend sinnvoll und unabdingbar! Entsprechende Vorgaben sind den Kommunen seit 13 Jahren bekannt und dienen dazu, den Schutz für Leib und Leben der übernachtenden Kinder sicher zu stellen.“ – so Troles weiter.</p><p><br /></p><p><br /></p><p>Damit Eltern beruhigt schlafen können und wissen, ihr Kind übernachtet im Kindergarten so sicher wie zu Hause im Kinderzimmer.</p><p><br /></p><p>Um die Übernachtungen in Kindergärten zu ermöglichen, sind einfache Regelungen einzuhalten, die übliche Praxis sind:</p><p><br /></p><p>- Es muss eine erwachsene Person im Übernachtungsraum anwesend sein (Standard).</p><p><br /></p><p>- Mögliche Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein (Schlafsäcke müssen geordnet im Raum ausgelegt werden).</p><p><br /></p><p>- Taschenlampen (übliches Utensil bei Pyjama-Partys) müssen als „stromnetz-unabhängige Lichtquellen“ vorhanden sein.</p><p><br /></p><p>- Ein Informationsaushang ist für den Ernstfall im Gebäude anzubringen.</p><p><br /></p><p>Die Empfehlung der Landesregierung diesbezüglich lautet, dass den Kommunen ein unbürokratischer Umgang mit den Anforderungen nahegelegt wird. </p><p><br /></p><p>Seitens der Landesregierung bestehen somit – wie bisher – keine Hindernisse für das Übernachten im Kindergarten zum Abschluss des aktuellen Kindergartenjahres.</p><p><br /></p><p>„Daher stellt sich hier lediglich die Frage, wie unsere Städte und Gemeinden diesen Aufwand unbürokratisch und kurzfristig regeln. Eine Anleitungsbroschüre für die Kindergartenleitungen und Eltern wäre sicher sinnvoll“ regt Troles für Grevenbroich, Dormagen und Rommerskirchen an.</p><p>#</p><p><b>Heike Troles</b> MdL</p><p><br /></p><p>Frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion</p><p><br /></p><p>Platz des Landtags 1</p><p><br /></p><p>40221 Düsseldorf[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Roki Portal Redaktion, post: 67478, member: 544"][B]Die traditionelle Abschlussübernachtung im Kindergarten ist und bleibt erlaubt![/B] Die Übernachtungsparty ist ein beliebter Höhepunkt des letzten Kindergartenjahres. Sie ist sinnvoll und für die Kinder wünschenswert, weil sie, als häufig erste Übernachtung außerhalb von Familie oder Verwandtschaft, die Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein der teilnehmenden Kinder fördert. Derartige Übernachtungen sind und bleiben in nordrhein-westfälischen Kindertagesstätten weiterhin erlaubt und an der Tagesordnung. „Sofern die Baugenehmigung das (gelegentliche) Übernachten in der Kindertagesstätte umfasst, gilt dies ohnehin.“ Erläutert die Landtagsabgeordnete Heike Troles die Regeln für solche Übernachtungen.“ „Nur sofern dies bei einer einzelnen Kindertagesstätte nicht der Fall sein sollte, müsste die konkrete Zustimmung der jeweils zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingeholt werden. Diese kann erteilt werden, wenn grundlegende Regeln des Brandschutzes eingehalten sind. Diese Regelung ist selbsterklärend sinnvoll und unabdingbar! Entsprechende Vorgaben sind den Kommunen seit 13 Jahren bekannt und dienen dazu, den Schutz für Leib und Leben der übernachtenden Kinder sicher zu stellen.“ – so Troles weiter. Damit Eltern beruhigt schlafen können und wissen, ihr Kind übernachtet im Kindergarten so sicher wie zu Hause im Kinderzimmer. Um die Übernachtungen in Kindergärten zu ermöglichen, sind einfache Regelungen einzuhalten, die übliche Praxis sind: - Es muss eine erwachsene Person im Übernachtungsraum anwesend sein (Standard). - Mögliche Fluchtwege dürfen nicht versperrt sein (Schlafsäcke müssen geordnet im Raum ausgelegt werden). - Taschenlampen (übliches Utensil bei Pyjama-Partys) müssen als „stromnetz-unabhängige Lichtquellen“ vorhanden sein. - Ein Informationsaushang ist für den Ernstfall im Gebäude anzubringen. Die Empfehlung der Landesregierung diesbezüglich lautet, dass den Kommunen ein unbürokratischer Umgang mit den Anforderungen nahegelegt wird. Seitens der Landesregierung bestehen somit – wie bisher – keine Hindernisse für das Übernachten im Kindergarten zum Abschluss des aktuellen Kindergartenjahres. „Daher stellt sich hier lediglich die Frage, wie unsere Städte und Gemeinden diesen Aufwand unbürokratisch und kurzfristig regeln. Eine Anleitungsbroschüre für die Kindergartenleitungen und Eltern wäre sicher sinnvoll“ regt Troles für Grevenbroich, Dormagen und Rommerskirchen an. # [B]Heike Troles[/B] MdL Frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf[/QUOTE]
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