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Rommerskirchen aktuell
Umwelt
Rommerskirchen
Einführung getrennter Abwassergebühren
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 8404, member: 3"][rlg][/rlg]</p><p><br /></p><p><br /></p><p>Durch ein Gerichtsurteil ist die Gemeinde Rommerskirchen – wie weitere 161 Kommunen in NRW – verpflichtet, zum 01.01.2009 ihre Abwassergebühren neu zu berechnen. Während bisher die Abwassergebühren ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch abgerechnet wurden, muss künftig auch das Regenwasser, das auf einem Grundstück anfällt, berechnet werden. Die bisherige einheitliche Gebühr wird also fortan durch eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr abgelöst. Durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bisher schon vorhandenen Kosten für die Abwasserbeseitigung wird zukünftig getrennt für das Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet.</p><p> </p><p> Im Vorfeld der zu erlassenden Bescheide ist eine Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen nötig, bei der die Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe aufgerufen werden. Dazu werden alle Haushalte in den nächsten Tagen angeschrieben.</p><p> </p><p> Die „getrennte Niederschlagswassergebühr“ ist für alle Dachflächen und befestigten Bodenflächen zu entrichten, die in die öffentliche Abwasseranklage einleiten. Dies gilt auch, wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert.</p><p> </p><p> Für die Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen wurden Luftbilder aus einer Befliegung der Gemeinde ausgewertet. </p><p> </p><p> Alle Grundstückseigentümer werden in Kürze einen Flächenermittlungsbogen erhalten. Stimmen die ermittelten Flächengrößen der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen mit der Realität überein? Gibt es noch weitere an die Regenwasserkanalisation angeschlossene Flächen? Diese und möglicherweise weitere Fragen lassen sich nur mit Mithilfe der betreffenden Grundstückseigentümer beantworten. Die betreffenden Grundstückseigentümer haben also die Möglichkeit, wenn sie den Flächenerfassungsbogen bekommen haben, die Angaben zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren. Genaue Einzelheiten zur Berechnung werden in dem Flächenerfassungsbogen und dem dazu gehörenden Anschreiben dargestellt.</p><p><br /></p><p><br /></p><p> Die zukünftige Höhe der Gebührensätze für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser stehen zurzeit leider noch nicht fest. Erst nach der Ermittlung der gesamten versiegelten Flächen in der Gemeinde Rommerskirchen können die Gebührensätze kalkuliert werden.</p><p> </p><p> Für das Bearbeitungsverfahren ist eine umfangreiche Bürgerberatung vom Rathaus geplant. Das Rathaus wird nach Versendung des Flächenerfassungsbogens unmittelbar für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung bietet eine Beratung im Ratsaal, Dienstleistungszentrum, 2.OG, Zi. 2.15, Bahnstraße 51, an. </p><p> </p><p> </p><p> Dort können Einzelfälle persönlich besprochen werden. Dafür stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nächsten zwei Wochen jeweils montags, dienstags, mittwochs, freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es hilfreich einen Termin zu vereinbaren. (Tel.-Nr.: 80073 und 80074).</p><p> </p><p> </p><p> Zusätzliche Informationen zum Thema findet man auf der Homepage der Gemeinde – <a href="http://www.rommerskirchen.de" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.rommerskirchen.de" rel="nofollow">Gemeinde Rommerskirchen</a>.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 8404, member: 3"][rlg][/rlg] Durch ein Gerichtsurteil ist die Gemeinde Rommerskirchen – wie weitere 161 Kommunen in NRW – verpflichtet, zum 01.01.2009 ihre Abwassergebühren neu zu berechnen. Während bisher die Abwassergebühren ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch abgerechnet wurden, muss künftig auch das Regenwasser, das auf einem Grundstück anfällt, berechnet werden. Die bisherige einheitliche Gebühr wird also fortan durch eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr abgelöst. Durch die Einführung der getrennten Abwassergebühr wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bisher schon vorhandenen Kosten für die Abwasserbeseitigung wird zukünftig getrennt für das Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet. Im Vorfeld der zu erlassenden Bescheide ist eine Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen nötig, bei der die Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe aufgerufen werden. Dazu werden alle Haushalte in den nächsten Tagen angeschrieben. Die „getrennte Niederschlagswassergebühr“ ist für alle Dachflächen und befestigten Bodenflächen zu entrichten, die in die öffentliche Abwasseranklage einleiten. Dies gilt auch, wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert. Für die Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen wurden Luftbilder aus einer Befliegung der Gemeinde ausgewertet. Alle Grundstückseigentümer werden in Kürze einen Flächenermittlungsbogen erhalten. Stimmen die ermittelten Flächengrößen der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen mit der Realität überein? Gibt es noch weitere an die Regenwasserkanalisation angeschlossene Flächen? Diese und möglicherweise weitere Fragen lassen sich nur mit Mithilfe der betreffenden Grundstückseigentümer beantworten. Die betreffenden Grundstückseigentümer haben also die Möglichkeit, wenn sie den Flächenerfassungsbogen bekommen haben, die Angaben zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren. Genaue Einzelheiten zur Berechnung werden in dem Flächenerfassungsbogen und dem dazu gehörenden Anschreiben dargestellt. Die zukünftige Höhe der Gebührensätze für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser stehen zurzeit leider noch nicht fest. Erst nach der Ermittlung der gesamten versiegelten Flächen in der Gemeinde Rommerskirchen können die Gebührensätze kalkuliert werden. Für das Bearbeitungsverfahren ist eine umfangreiche Bürgerberatung vom Rathaus geplant. Das Rathaus wird nach Versendung des Flächenerfassungsbogens unmittelbar für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung bietet eine Beratung im Ratsaal, Dienstleistungszentrum, 2.OG, Zi. 2.15, Bahnstraße 51, an. Dort können Einzelfälle persönlich besprochen werden. Dafür stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nächsten zwei Wochen jeweils montags, dienstags, mittwochs, freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es hilfreich einen Termin zu vereinbaren. (Tel.-Nr.: 80073 und 80074). Zusätzliche Informationen zum Thema findet man auf der Homepage der Gemeinde – [URL="http://www.rommerskirchen.de"]Gemeinde Rommerskirchen[/URL].[/QUOTE]
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