Roki Portal
Das Roki Tippspiel
Das Roki Tippspiel
Direktauswahl
Das Roki TWee Emm 2018 Tippspiel - Das Forum
Regeln und Ankündigungen
Saison 2019/2020
Das Roki Wee Emm 2018 Tippspiel !
Foren
Foren
Direktauswahl
Themen mit aktuellen Beiträgen
Galerie
Galerie
Direktauswahl
Kategorien
Benutzeralben
Neue Alben
Neue Fotos
Neue Videos
Sammlungen
Orte
Kameras
Tags Cloud
Mitglieder
Mitglieder
Direktauswahl
Namhafte Mitglieder
Derzeitige Besucher
Letzte Aktivitäten
Ladenfinder
Roki Foto Rallye
Menü
Anmelden
Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Passwort:
Hast du dein Passwort vergessen?
Angemeldet bleiben
Mit Facebook anmelden
Mit Google anmelden
Registrieren
Rommerskirchen-Portal das Roki Forum aktiv(er)leben
Foren
Rommerskirchen aktuell
Umwelt
Rommerskirchen
Einführung getrennter Abwassergebühren
Auf dieses Thema antworten
Benutzername:
Überprüfung:
Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="nuts, post: 8729, member: 65"]<b>AW: Einführung getrennter Abwassergebühren</b></p><p><br /></p><p><br /></p><p><br /></p><p>Quatsch da....wenn Du Fragen hast, dann frag halt....da bist Du doch genau richtig hier !!</p><p>Die Frage ist ja auch gar nicht so verkehrt. Du zapfst das Regenwasser ja schließlich auch nirgendswo an.....ABER:</p><p>Du hast ein Grundstück auf welchem, wenn es nicht bebaut und bepflastert wäre das Regenwasser im Erdreich versickert. Soweit so gut. Jetzt hast Du ja wahrscheinlich auf dem Grundstück auch ein Häusschen und vielleicht auch eine befestigte Fläche. Von diesen Flächen (beim Haus die Dachfläche) kann das Regenwasser ja nicht versickern, soweit denke ich nachvollziehbar. Das Regenwasser läuft von den sog. "versiegelten Flächen" in den Kanal (auch das Oberflächenwasser was auf die Strasse läuft). Und genau dieser Kanal (und das ganze drumherum wie Instandhaltung usw.) kostet ja der Gemeinde Geld. Diese Kosten wiederum will (oder muss) die Gemeinde möglichst verursachungsgerecht bei den Verursachern (also den Eigentümer der Grundstücke) zurückholen (um bei +/- 0 rauszukommen). Das ist diese Niederschlagsgebühr. Ich hoffe bis hier hin habe ich das verständlich erklärt.</p><p><br /></p><p>Wenn Du jetzt aber z.B. das Wasser von Deiner Dachfläche (des Hauses) <u>auf Deinem Grundstück</u> über z.B. eine Rigole versickern läßt, brauchst Du dafür keine Niederschlagsgebühr zu bezahlen. Dieses wiederum kann die Gemeinde anhand der Luftaufnahmen und den Katasterplänen nicht unbedingt erkennen und braucht daher die Angaben von allen Grundstückseigentümern. Das machen die mit diesem Brief....</p><p><br /></p><p>Die Trennung der Abwassergebühren wurde durch ein Urteil (ich glaube das steht in dem Brief auch genannt) für die Gemeinde Pflicht. Für das andere (gezapfte Wasser) bezahlst Du dann eine niedriegere Schmutzwassergebühr (war bisher beides in einem).</p><p><br /></p><p>Soweit verstanden? Wenn nicht, dann hak' einfach nochmal hier nach....</p><p><br /></p><p>Gruß von nuts[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="nuts, post: 8729, member: 65"][b]AW: Einführung getrennter Abwassergebühren[/b] Quatsch da....wenn Du Fragen hast, dann frag halt....da bist Du doch genau richtig hier !! Die Frage ist ja auch gar nicht so verkehrt. Du zapfst das Regenwasser ja schließlich auch nirgendswo an.....ABER: Du hast ein Grundstück auf welchem, wenn es nicht bebaut und bepflastert wäre das Regenwasser im Erdreich versickert. Soweit so gut. Jetzt hast Du ja wahrscheinlich auf dem Grundstück auch ein Häusschen und vielleicht auch eine befestigte Fläche. Von diesen Flächen (beim Haus die Dachfläche) kann das Regenwasser ja nicht versickern, soweit denke ich nachvollziehbar. Das Regenwasser läuft von den sog. "versiegelten Flächen" in den Kanal (auch das Oberflächenwasser was auf die Strasse läuft). Und genau dieser Kanal (und das ganze drumherum wie Instandhaltung usw.) kostet ja der Gemeinde Geld. Diese Kosten wiederum will (oder muss) die Gemeinde möglichst verursachungsgerecht bei den Verursachern (also den Eigentümer der Grundstücke) zurückholen (um bei +/- 0 rauszukommen). Das ist diese Niederschlagsgebühr. Ich hoffe bis hier hin habe ich das verständlich erklärt. Wenn Du jetzt aber z.B. das Wasser von Deiner Dachfläche (des Hauses) [U]auf Deinem Grundstück[/U] über z.B. eine Rigole versickern läßt, brauchst Du dafür keine Niederschlagsgebühr zu bezahlen. Dieses wiederum kann die Gemeinde anhand der Luftaufnahmen und den Katasterplänen nicht unbedingt erkennen und braucht daher die Angaben von allen Grundstückseigentümern. Das machen die mit diesem Brief.... Die Trennung der Abwassergebühren wurde durch ein Urteil (ich glaube das steht in dem Brief auch genannt) für die Gemeinde Pflicht. Für das andere (gezapfte Wasser) bezahlst Du dann eine niedriegere Schmutzwassergebühr (war bisher beides in einem). Soweit verstanden? Wenn nicht, dann hak' einfach nochmal hier nach.... Gruß von nuts[/QUOTE]
Mit Facebook anmelden
Mit Google anmelden
Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Passwort:
Hast du dein Passwort vergessen?
Angemeldet bleiben