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Rommerskirchen aktuell
Umwelt
Gefahrenquellen beseitigen - Räum- und Reinigungspflicht auf Gehwegen
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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 9726, member: 3"][rlg][/rlg]</p><p><br /></p><p><br /></p><p>Aufgrund der augenblicklichen Witterungsbedingen fällt reichlich Laub von den Bäumen. Feuchtigkeit und Frost tun ein übriges, dass Gehwege und Straßen rutschig werden. Dies verursacht Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer. </p><p> </p><p> Daher weist das Rathaus darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rommerskirchen die Reinigung der Gehwege dem Eigentümer der an sie grenzenden Grundstücke auferlegt ist. Dabei sind die Gehwege mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Kehricht und sonstiger Unrat sind unverzüglich zu entfernen. Außerdem sind bei Schnee und Frost die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite freizuhalten. </p><p> </p><p> Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen - z.B. bei Eisregen - dürfen diese Auftaumittel verwendet werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen auch dann nicht mit Salz in Berührung kommen. </p><p> <span style="color: black">In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. </span>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 9726, member: 3"][rlg][/rlg] Aufgrund der augenblicklichen Witterungsbedingen fällt reichlich Laub von den Bäumen. Feuchtigkeit und Frost tun ein übriges, dass Gehwege und Straßen rutschig werden. Dies verursacht Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Daher weist das Rathaus darauf hin, dass nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Rommerskirchen die Reinigung der Gehwege dem Eigentümer der an sie grenzenden Grundstücke auferlegt ist. Dabei sind die Gehwege mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Kehricht und sonstiger Unrat sind unverzüglich zu entfernen. Außerdem sind bei Schnee und Frost die Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen - z.B. bei Eisregen - dürfen diese Auftaumittel verwendet werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen auch dann nicht mit Salz in Berührung kommen. [COLOR=black]In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. [/COLOR][/QUOTE]
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