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Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
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<p>[QUOTE="Kruemel, post: 14537, member: 72"]Hallo Ihr Lieben,</p><p><br /></p><p>eben im Radio gehört...und da hier etliche Neu-Häuslebesitzer sind....</p><p><br /></p><p>Neues Urteil zum Thema Wasseranschluss/Umsatzsteuer zurück holen:</p><p><br /></p><p>Der Wasseranschluss vom örtlichen Wasserversorger, der ins Haus gelegt wurde, hat einiges gekostet. Jetzt hat man die Chance, sich einen Teil des Geldes zurück zu holen.</p><p><br /></p><p>IDer Versorger hat auf die erbrachte Leistungen 16 beziehungsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen., dies ist nicht rechtens. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass der Wasseranschluss eine unselbstständige Nebenleistung zur Wasserlieferung darstellt. Dies bedeutet, dass statt 16 oder 19% Mehrwertsteuer nur 7 % zulässig sind.</p><p><br /></p><p>Unter folgender Voraussetzung hat man einen Erstattungsanspruch:</p><p>- Der Anschluss des Hauses an das Wassernetz muss durch das Unternehmen erfolgt sein, das auch das Wasser liefert.</p><p><br /></p><p>Die Korrektur veranlasst man nicht über das Finanzamt, ein formloser Antrag an das entsprechende Unternehmen reicht aus...so kann man um die 200 EUR zurück bekommen.</p><p><br /></p><p>Hier noch die Links:</p><p><a href="http://koeln-bonn.business-on.de/rechtstipp-umsatzsteuer-vom-wasseranschluss-wiederholen_id16418.html" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://koeln-bonn.business-on.de/rechtstipp-umsatzsteuer-vom-wasseranschluss-wiederholen_id16418.html" rel="nofollow">Steuern: Rechtstipp: Umsatzsteuer vom Wasseranschluss wiederholen - business-on.de Kln-Bonn</a></p><p><br /></p><p>Die Urteile:</p><p><a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20R%2061/03" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20R%2061/03" rel="nofollow">Rechtsprechung: V R 61/03</a></p><p><a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-442/05" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-442/05" rel="nofollow">Rechtsprechung: C-442/05</a></p><p><br /></p><p>Viel Erfolg!!!![/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Kruemel, post: 14537, member: 72"]Hallo Ihr Lieben, eben im Radio gehört...und da hier etliche Neu-Häuslebesitzer sind.... Neues Urteil zum Thema Wasseranschluss/Umsatzsteuer zurück holen: Der Wasseranschluss vom örtlichen Wasserversorger, der ins Haus gelegt wurde, hat einiges gekostet. Jetzt hat man die Chance, sich einen Teil des Geldes zurück zu holen. IDer Versorger hat auf die erbrachte Leistungen 16 beziehungsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen., dies ist nicht rechtens. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entschieden, dass der Wasseranschluss eine unselbstständige Nebenleistung zur Wasserlieferung darstellt. Dies bedeutet, dass statt 16 oder 19% Mehrwertsteuer nur 7 % zulässig sind. Unter folgender Voraussetzung hat man einen Erstattungsanspruch: - Der Anschluss des Hauses an das Wassernetz muss durch das Unternehmen erfolgt sein, das auch das Wasser liefert. Die Korrektur veranlasst man nicht über das Finanzamt, ein formloser Antrag an das entsprechende Unternehmen reicht aus...so kann man um die 200 EUR zurück bekommen. Hier noch die Links: [url=http://koeln-bonn.business-on.de/rechtstipp-umsatzsteuer-vom-wasseranschluss-wiederholen_id16418.html]Steuern: Rechtstipp: Umsatzsteuer vom Wasseranschluss wiederholen - business-on.de Kln-Bonn[/url] Die Urteile: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20R%2061/03]Rechtsprechung: V R 61/03[/url] [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-442/05]Rechtsprechung: C-442/05[/url] Viel Erfolg!!!![/QUOTE]
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