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Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
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<p>[QUOTE="Linussoft, post: 14579"]<b>AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)!</b></p><p><br /></p><p><br /></p><p><br /></p><p>Nun ja,</p><p><br /></p><p>gekauft habt ihr (da gehe ich einmal von aus) laut Baubeschreibung ein fertiges Haus ohne einzelne Positionen oder Abrechnung nach HOAI, also keine Einzelgewerke. Der Verkäufer (Bauträger) hat mit euch ein Geschäft gemacht, welches durch einen Notarvertrag begleubigt wurde. Dort kannst du schon mal nachsehen ob von "Festpreis" die Rede ist. Also keine schwankungen nach oben, leider aber auch nicht nach unten.</p><p>Der Bauträger ist Auftragsgeber gegenüber allen anderen Gewerken, er haftet für das Risiko des Mehrpreises und hat daher ebenso das Recht auf einen evtl. Minderpreis. </p><p>Die Kreiswerke haben einen Vertrag mit dem Bauträger geschlossen, nicht mit dir.</p><p>Wenn der Bauträger das Geld zurückerstattet bekommt, wird er es mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit nicht mit dem Füllhorn durch den Gillbachpark bringen.</p><p><br /></p><p>Also ich würde es mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit ausschließen, das wir vom Bauträger dafür Geld zurückbekommen.</p><p><br /></p><p>Linus, wartend auf jemanden, der das Gegenteil schlüssig erklärt.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Linussoft, post: 14579"][b]AW: Geld zurück für Häuslebauer (nach 2001)![/b] Nun ja, gekauft habt ihr (da gehe ich einmal von aus) laut Baubeschreibung ein fertiges Haus ohne einzelne Positionen oder Abrechnung nach HOAI, also keine Einzelgewerke. Der Verkäufer (Bauträger) hat mit euch ein Geschäft gemacht, welches durch einen Notarvertrag begleubigt wurde. Dort kannst du schon mal nachsehen ob von "Festpreis" die Rede ist. Also keine schwankungen nach oben, leider aber auch nicht nach unten. Der Bauträger ist Auftragsgeber gegenüber allen anderen Gewerken, er haftet für das Risiko des Mehrpreises und hat daher ebenso das Recht auf einen evtl. Minderpreis. Die Kreiswerke haben einen Vertrag mit dem Bauträger geschlossen, nicht mit dir. Wenn der Bauträger das Geld zurückerstattet bekommt, wird er es mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit nicht mit dem Füllhorn durch den Gillbachpark bringen. Also ich würde es mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit ausschließen, das wir vom Bauträger dafür Geld zurückbekommen. Linus, wartend auf jemanden, der das Gegenteil schlüssig erklärt.[/QUOTE]
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