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Heute Entscheidung zur km-Pauschale
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
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<p>[QUOTE="Kruemel, post: 10623, member: 72"]<b>AW: Heute Entscheidung zur km-Pauschale</b></p><p><br /></p><p>noch ein paar Infos:</p><p><br /></p><p><font size="3"><span style="color: #000000"><font face="Times New Roman"><b>Wie kommen Autofahrer jetzt an ihr Geld? </b></font></span></font></p><p><font size="3"><font face="Times New Roman"><span style="color: #000000">Keine Sorgen muss sich machen, wer die Kürzung nicht beachtet und die volle Kilometerzahl von Anfang angegeben hat. Denn alle Bescheide bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts galten nur vorläufig. Darauf hatten sich die Fachleute von Bund und Ländern geeinigt. Nun wird die Erstattung nachträglich überwiesen - und zwar automatisch, wie das Finanzministerium versichert hat. </span></font></font></p><p><br /></p><p><font size="3"><span style="color: #000000"><font face="Times New Roman"><b>Wie schnell kann man mit der Nachzahlung rechnen?</b></font></span></font></p><p><font size="3"><font face="Times New Roman"><span style="color: #000000">Die Finanzämter sind angewiesen, so schnell wie möglich zu erstatten, möglichst in den ersten drei Monaten des Jahres 2009, wie es von Ministeriumsseite heißt. Die Regierung betrachtet das Urteil als Möglichkeit, mit der Nachzahlung einen zusätzlichen Impuls für die schwächelnde Konjunktur zu setzen. Experten bezweifeln allerdings, dass alle Zahlungen vor Mai 2009 erfolgt sind. </span></font></font></p><p><br /></p><p><font size="3"><span style="color: #000000"><font face="Times New Roman"><b>Was gilt, wenn ich im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung nicht alle Kilometer angegeben habe, sondern nur die vermeintlich zulässigen ab Kilometer 21? </b></font></span></font></p><p><font size="3"><font face="Times New Roman"><span style="color: #000000">Auch dann ist es noch nicht zu spät. Das Urteil ermöglicht es, die Angaben<b> jetzt noch beim Finanzamt</b> <b>nachzuholen</b>. Für 2007 wird der Bescheid dann rückwirkend neu erstellt. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, ein formloses Schreiben aufzusetzen oder beim zuständigen Finanzamt anzurufen. Für die Nachmeldung gebe es keine Frist. Es sei aber besser, nicht zu lange zu warten, um eine Rückzahlung in jedem Fall problemlos zu erhalten. </span></font></font></p><p><br /></p><p><font size="3"><span style="color: #000000"><font face="Times New Roman"><b>Was ist, wenn ich mir den Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte habe eintragen lassen? </b></font></span></font></p><p><font size="3"><font face="Times New Roman"><span style="color: #000000">Arbeitnehmer, die sich den Freibetrag für die vollen Kilometer auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen, können jetzt nicht mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert werden. Für sie ändert sich nichts,</span></font></font></p><p><br /></p><p><font size="3"><span style="color: #000000"><font face="Times New Roman"><b>Wieviel Geld gibt es durchschnittlich zurück?</b></font></span></font></p><p><font size="3"><font face="Times New Roman"><span style="color: #000000">Nachzahlungen von mehr als 500 Euro für das Steuerjahr 2007 sind laut Steuerzahlerbund bei Fernpendlern möglich. Ein Single-Arbeitnehmer (Jahresbrutto: 37.000 Euro), der an 220 Arbeitstagen täglich 20 Kilometer zum Arbeitsort fährt, kann je nach Steuerklasse mit einer Steuergutschrift von 462 Euro rechnen; vorausgesetzt er schöpft den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro für sonstige Werbungskosten voll aus. Maximal ist eine Ersparnis von über 500 Euro drin.</span></font></font></p><p><br /></p><p><font size="3"><span style="color: #000000"><font face="Times New Roman"><b>In welchem Zusammenhang steht die Werbekostenpauschale in Höhe von 920 Euro zu der Entscheidung? </b></font></span></font></p><p><font size="3"><font face="Times New Roman"><span style="color: #000000">Ab 14 Kilometern Fahrstrecke kann man mit einer Nachzahlung rechnen - sofern keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht wurden. Sind weitere Werbungskosten, etwa Bücher oder ähnliches, im Pauschbetrag angegeben worden, können auch bei kürzeren Entfernungen Ansprüche entstehen. Es ist stets eine Frage des Einzelfalls - inbesondere ist zu berücksichtigen, ob die regelmäßigen 230 Arbeitstage im Jahr veranschlagt werden können oder ob jemand nur an weniger Wochentagen zur Arbeitsstätte fährt. </span></font></font></p><p><font size="3"><span style="color: #000000"><font face="Times New Roman">Quelle : <a href="http://www.ngz-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/auto/40085?skip=0&refback=/|home" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.ngz-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/auto/40085?skip=0&refback=/|home" rel="nofollow">Pendlerpauschale: Was Sie jetzt tun müssen | NGZ Online</a></font></span></font>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Kruemel, post: 10623, member: 72"][b]AW: Heute Entscheidung zur km-Pauschale[/b] noch ein paar Infos: [SIZE=3][COLOR=#000000][FONT=Times New Roman][B]Wie kommen Autofahrer jetzt an ihr Geld? [/B][/FONT][/COLOR][/SIZE] [SIZE=3][FONT=Times New Roman][COLOR=#000000]Keine Sorgen muss sich machen, wer die Kürzung nicht beachtet und die volle Kilometerzahl von Anfang angegeben hat. Denn alle Bescheide bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts galten nur vorläufig. Darauf hatten sich die Fachleute von Bund und Ländern geeinigt. Nun wird die Erstattung nachträglich überwiesen - und zwar automatisch, wie das Finanzministerium versichert hat. [/COLOR][/FONT][/SIZE] [SIZE=3][COLOR=#000000][FONT=Times New Roman][B]Wie schnell kann man mit der Nachzahlung rechnen?[/B][/FONT][/COLOR][/SIZE] [SIZE=3][FONT=Times New Roman][COLOR=#000000]Die Finanzämter sind angewiesen, so schnell wie möglich zu erstatten, möglichst in den ersten drei Monaten des Jahres 2009, wie es von Ministeriumsseite heißt. Die Regierung betrachtet das Urteil als Möglichkeit, mit der Nachzahlung einen zusätzlichen Impuls für die schwächelnde Konjunktur zu setzen. Experten bezweifeln allerdings, dass alle Zahlungen vor Mai 2009 erfolgt sind. [/COLOR][/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman][SIZE=3][COLOR=#000000][/COLOR][/SIZE][/FONT] [SIZE=3][COLOR=#000000][FONT=Times New Roman][B]Was gilt, wenn ich im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der neuen Regelung nicht alle Kilometer angegeben habe, sondern nur die vermeintlich zulässigen ab Kilometer 21? [/B][/FONT][/COLOR][/SIZE] [SIZE=3][FONT=Times New Roman][COLOR=#000000]Auch dann ist es noch nicht zu spät. Das Urteil ermöglicht es, die Angaben[B] jetzt noch beim Finanzamt[/B] [B]nachzuholen[/B]. Für 2007 wird der Bescheid dann rückwirkend neu erstellt. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, ein formloses Schreiben aufzusetzen oder beim zuständigen Finanzamt anzurufen. Für die Nachmeldung gebe es keine Frist. Es sei aber besser, nicht zu lange zu warten, um eine Rückzahlung in jedem Fall problemlos zu erhalten. [/COLOR][/FONT][/SIZE] [FONT=Times New Roman][SIZE=3][COLOR=#000000][/COLOR][/SIZE][/FONT] [SIZE=3][COLOR=#000000][FONT=Times New Roman][B]Was ist, wenn ich mir den Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte habe eintragen lassen? [/B][/FONT][/COLOR][/SIZE] [SIZE=3][FONT=Times New Roman][COLOR=#000000]Arbeitnehmer, die sich den Freibetrag für die vollen Kilometer auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen, können jetzt nicht mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert werden. Für sie ändert sich nichts,[/COLOR][/FONT][/SIZE] [SIZE=3][COLOR=#000000][FONT=Times New Roman][B]Wieviel Geld gibt es durchschnittlich zurück?[/B][/FONT][/COLOR][/SIZE] [SIZE=3][FONT=Times New Roman][COLOR=#000000]Nachzahlungen von mehr als 500 Euro für das Steuerjahr 2007 sind laut Steuerzahlerbund bei Fernpendlern möglich. Ein Single-Arbeitnehmer (Jahresbrutto: 37.000 Euro), der an 220 Arbeitstagen täglich 20 Kilometer zum Arbeitsort fährt, kann je nach Steuerklasse mit einer Steuergutschrift von 462 Euro rechnen; vorausgesetzt er schöpft den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro für sonstige Werbungskosten voll aus. Maximal ist eine Ersparnis von über 500 Euro drin.[/COLOR][/FONT][/SIZE] [SIZE=3][COLOR=#000000][FONT=Times New Roman][B]In welchem Zusammenhang steht die Werbekostenpauschale in Höhe von 920 Euro zu der Entscheidung? [/B][/FONT][/COLOR][/SIZE] [SIZE=3][FONT=Times New Roman][COLOR=#000000]Ab 14 Kilometern Fahrstrecke kann man mit einer Nachzahlung rechnen - sofern keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht wurden. Sind weitere Werbungskosten, etwa Bücher oder ähnliches, im Pauschbetrag angegeben worden, können auch bei kürzeren Entfernungen Ansprüche entstehen. Es ist stets eine Frage des Einzelfalls - inbesondere ist zu berücksichtigen, ob die regelmäßigen 230 Arbeitstage im Jahr veranschlagt werden können oder ob jemand nur an weniger Wochentagen zur Arbeitsstätte fährt. [/COLOR][/FONT][/SIZE] [SIZE=3][COLOR=#000000][FONT=Times New Roman]Quelle : [URL="http://www.ngz-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/auto/40085?skip=0&refback=/|home"]Pendlerpauschale: Was Sie jetzt tun müssen | NGZ Online[/URL][/FONT][/COLOR][/SIZE][/QUOTE]
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