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Umwelt
Heute Entscheidung zur km-Pauschale
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Nightwing, post: 12878, member: 100"]<b>AW: Heute Entscheidung zur km-Pauschale</b></p><p><br /></p><p><br /></p><p><br /></p><p>Nightwing neigt zu Widerspruch ... ;-)</p><p><br /></p><p>Ich habe gerade mal unseren geänderten Bescheid geprüft und kann in diesem Punkt "Entwarnung" geben. Die Vorläufigkeit erstreckt sich nach Änderung nicht mehr auf die Pendlerpauschale (wäre sonst auch widersinnig, da der BFH in dieser Sache entschieden hat und der Gesetzgeber diese Entscheidung mit einem erneuten Vorläufigkeitsvermerk - und der Möglichkeit einer erneuten Änderung in diesem Punkt - ad absurdum führen würde. Und das traut sich nicht mal der "gute Peer")</p><p><br /></p><p>Vorläufig ist der Bescheid nur noch in folgenden Punkten (Stichworte):</p><p>- beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen</p><p>- Abzug pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben analog zu den Aufwendungen von Abgeordneten</p><p>- § 24 b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)</p><p>- Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben</p><p><br /></p><p>That´s all ...[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Nightwing, post: 12878, member: 100"][b]AW: Heute Entscheidung zur km-Pauschale[/b] Nightwing neigt zu Widerspruch ... ;-) Ich habe gerade mal unseren geänderten Bescheid geprüft und kann in diesem Punkt "Entwarnung" geben. Die Vorläufigkeit erstreckt sich nach Änderung nicht mehr auf die Pendlerpauschale (wäre sonst auch widersinnig, da der BFH in dieser Sache entschieden hat und der Gesetzgeber diese Entscheidung mit einem erneuten Vorläufigkeitsvermerk - und der Möglichkeit einer erneuten Änderung in diesem Punkt - ad absurdum führen würde. Und das traut sich nicht mal der "gute Peer") Vorläufig ist der Bescheid nur noch in folgenden Punkten (Stichworte): - beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen - Abzug pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben analog zu den Aufwendungen von Abgeordneten - § 24 b EStG (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) - Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben That´s all ...[/QUOTE]
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