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Heute Truck-Grand-Prix auf der Albrecht Dürer Allee
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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="roki, post: 42425, member: 276"]<b>AW: Heute Truck-Grand-Prix auf der Albrecht Dürer Allee</b></p><p><br /></p><p>Hallo Zusammen,</p><p><br /></p><p>ich weiß ja nicht, welche persönlichen Ressentiments Nightwing gegen die Verwaltung hegt, aber ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: </p><p><br /></p><p>§ 48 Abs. 2 des <b>Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG NRW)</b>:</p><p><br /></p><p>[...]Die <b>Kreisordnungsbehörden</b> und die <b>Großen kreisangehörigen Städte</b> im Sinne von § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen. </p><p><br /></p><p>Ergo kann die Gemeinde nicht selber "blitzen" und wie aus den vorstehenden Posting ersichtlich ist, scheint der Rhein-Kreis Neuss die Strecke ja auch auf Anregung der Gemeinde in die Liste der Standorte für die Geschwindigkeitsüberwachung aufgenommen zu haben.</p><p><br /></p><p>Ansonsten müssen sich Betroffene an die Polizei wenden.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="roki, post: 42425, member: 276"][b]AW: Heute Truck-Grand-Prix auf der Albrecht Dürer Allee[/b] Hallo Zusammen, ich weiß ja nicht, welche persönlichen Ressentiments Nightwing gegen die Verwaltung hegt, aber ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 48 Abs. 2 des [B]Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG NRW)[/B]: [...]Die [B]Kreisordnungsbehörden[/B] und die [B]Großen kreisangehörigen Städte[/B] im Sinne von § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen. Ergo kann die Gemeinde nicht selber "blitzen" und wie aus den vorstehenden Posting ersichtlich ist, scheint der Rhein-Kreis Neuss die Strecke ja auch auf Anregung der Gemeinde in die Liste der Standorte für die Geschwindigkeitsüberwachung aufgenommen zu haben. Ansonsten müssen sich Betroffene an die Polizei wenden.[/QUOTE]
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