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Rommerskirchen aktuell
Umwelt
Hundehaltung in der Gemeinde Rommerskirchen - 2009
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Überprüfung:
Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 16181, member: 3"][rlg][/rlg]</p><p><br /></p><p> Im Mai 2008 waren in der Gemeinde Rommerskirchen insgesamt 1.120 Hunde steuerlich registriert. Die Anzahl der Hunde ist ein Jahr später auf 1258 angestiegen.</p><p> </p><p> Hiervon wurden 713 Hunde (Vorjahr 705 Hunde) aufgrund der Bestimmungen des Landeshundegesetzes gesondert beim örtlichen Ordnungsamt „angezeigt“. Nach dem Landeshundegesetz müssen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm und ein Gewicht von mehr als 20 kg überschreiten, mit Nachweisen zur Sachkunde, Haftpflichtversicherung etc. dem Ordnungsamt mitgeteilt werden. Auch für die sog. „Kampfhunde“ besteht selbstverständlich diese Anzeige- sowie eine Genehmigungspflicht. Für diese speziellen Hunderassen existiert eine generelle Maulkorb- und Anleinpflicht. Darüber hinaus müssen die Halter dieser Hunde bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen.</p><p> </p><p> Ab dem 01.01.2007 müssen für diese sog. „Kampfhunde“ auch höhere Hundesteuern gezahlt werden. </p><p> </p><p> Für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 des Landehundegesetzes sind je Hund 120 € pro Jahr zu entrichten. Werden in dem Haushalt zwei Hunde gehalten, erhöht sich der Hundesteuersatz auf 144 € je Hund bzw. 168 € je Hund, wenn mehr als drei Hunde gehalten werden. Zu diesen Rassen zählen insbesondere Rottweiler oder American Bulldog.</p><p> </p><p> Auch für die gefährlichen Hunde nach § 3 des Landehundegesetzes (z.B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier) gelten ab 2007 erhöhte Steuersätze. Wird nur ein Hund gehalten, so beträgt die Hundesteuer 240 €. Werden zwei oder mehr Hunde in einem Haushalt gehalten, erhöht sich die Hundesteuer auf 288 € bzw. 336 € je Hund.</p><p> </p><p> Für alle anderen Hunde, die nicht zu den gefährlichen Hunden bzw. zu den bestimmten Rassen entsprechend des Landehundegesetzes zählen, gilt der „normale“ Hundesteuersatz von 60 € je Hund (bzw. 72 € oder 84 € je Hund, sobald zwei oder mehr Hunde gehalten werden).</p><p> </p><p> Bürgermeister Glöckner: "Von den in Rommerskirchen erfassten Hunde sind die allermeisten freundliche und friedfertige Bewohner der Gemeinde, ein paar machen Probleme und manche sind Ursache von Missverständnissen.</p><p> Spaziergänger, Fahrradfahrer oder Jogger fühlen sich einerseits insbesondere durch große frei laufende Hunde bedroht. Andererseits können viele Hundehalter, deren Vierbeiner zwar groß und kräftig, aber keinesfalls bissig sind, die Aufregung nicht verstehen. Durch gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten von Regeln lassen sich allerdings die meisten Unstimmigkeiten vermeiden. Hier ist u.a. die Landeshundeverordnung für alle Beteiligten hilfreich."</p><p> </p><p> Ein Hund muss spätestens dann beim Steueramt angemeldet werden, wenn dieser länger als zwei Monate gehalten wird. Rückfragen beantwortet das Steueramt unter der Rufnummer 02183/800-55.</p><p> </p><p> Fragen zur Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von Hunden aufgrund der Bestimmungen des Landeshundegesetzes beantwortet das Ordnungsamt unter der Rufnummer 02183/800-64.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 16181, member: 3"][rlg][/rlg] Im Mai 2008 waren in der Gemeinde Rommerskirchen insgesamt 1.120 Hunde steuerlich registriert. Die Anzahl der Hunde ist ein Jahr später auf 1258 angestiegen. Hiervon wurden 713 Hunde (Vorjahr 705 Hunde) aufgrund der Bestimmungen des Landeshundegesetzes gesondert beim örtlichen Ordnungsamt „angezeigt“. Nach dem Landeshundegesetz müssen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm und ein Gewicht von mehr als 20 kg überschreiten, mit Nachweisen zur Sachkunde, Haftpflichtversicherung etc. dem Ordnungsamt mitgeteilt werden. Auch für die sog. „Kampfhunde“ besteht selbstverständlich diese Anzeige- sowie eine Genehmigungspflicht. Für diese speziellen Hunderassen existiert eine generelle Maulkorb- und Anleinpflicht. Darüber hinaus müssen die Halter dieser Hunde bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Ab dem 01.01.2007 müssen für diese sog. „Kampfhunde“ auch höhere Hundesteuern gezahlt werden. Für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 des Landehundegesetzes sind je Hund 120 € pro Jahr zu entrichten. Werden in dem Haushalt zwei Hunde gehalten, erhöht sich der Hundesteuersatz auf 144 € je Hund bzw. 168 € je Hund, wenn mehr als drei Hunde gehalten werden. Zu diesen Rassen zählen insbesondere Rottweiler oder American Bulldog. Auch für die gefährlichen Hunde nach § 3 des Landehundegesetzes (z.B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Bullterrier) gelten ab 2007 erhöhte Steuersätze. Wird nur ein Hund gehalten, so beträgt die Hundesteuer 240 €. Werden zwei oder mehr Hunde in einem Haushalt gehalten, erhöht sich die Hundesteuer auf 288 € bzw. 336 € je Hund. Für alle anderen Hunde, die nicht zu den gefährlichen Hunden bzw. zu den bestimmten Rassen entsprechend des Landehundegesetzes zählen, gilt der „normale“ Hundesteuersatz von 60 € je Hund (bzw. 72 € oder 84 € je Hund, sobald zwei oder mehr Hunde gehalten werden). Bürgermeister Glöckner: "Von den in Rommerskirchen erfassten Hunde sind die allermeisten freundliche und friedfertige Bewohner der Gemeinde, ein paar machen Probleme und manche sind Ursache von Missverständnissen. Spaziergänger, Fahrradfahrer oder Jogger fühlen sich einerseits insbesondere durch große frei laufende Hunde bedroht. Andererseits können viele Hundehalter, deren Vierbeiner zwar groß und kräftig, aber keinesfalls bissig sind, die Aufregung nicht verstehen. Durch gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten von Regeln lassen sich allerdings die meisten Unstimmigkeiten vermeiden. Hier ist u.a. die Landeshundeverordnung für alle Beteiligten hilfreich." Ein Hund muss spätestens dann beim Steueramt angemeldet werden, wenn dieser länger als zwei Monate gehalten wird. Rückfragen beantwortet das Steueramt unter der Rufnummer 02183/800-55. Fragen zur Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von Hunden aufgrund der Bestimmungen des Landeshundegesetzes beantwortet das Ordnungsamt unter der Rufnummer 02183/800-64.[/QUOTE]
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