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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 50967, member: 3"]<font face="Arial">Hallo Andrei, </font></p><p><font face="Arial"><br /></font></p><p><font face="Arial">ich hab hier nur (gefährliches?) Halbwissen ... vielleicht kann sich der Frage noch Jemand mit etwas mehr KnowHow annhemen und mich zurechtweisen ?! </font></p><p><font face="Arial">Die Flüchtlinge haben verschiedene Möglichkeiten in Deutschland ihr Aufenthaltsrecht anzumelden. Sie können beispielsweise Gründe vrotragen, um einen zeitlich befristeten Duldungsaufenthalt einzuholen oder sie können einen "einfachen" Asylantrag stellen, genau so gut kann es aber auch sein, dass sie durch ein humanitäres Aufnahmeprogramm aufgenommen werden. Vermutlich gibt es noch mehr Varianten - wichtig dabei ist allerdings, dass sich aus diesen Gründen dann weitere Folgrechte wie die Aufenthaltsdauer und die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt (genauer - der Zugang zu selbigen) ableiten. </font></p><p><font face="Arial">Ich vermute mal, dass sich der überwiegende Teil der Flüchtlinge aus geduldeten Personen mit einem laufenden Asylantrag zusammensetzt. </font></p><p><font face="Arial">Jetzt nach Grund (siehe oben) plus die Dauer des Asylverfahrens , dem Herkunftsland (besser - die Situation dort) , den gesundheitlichen udn familiären Umständen ergeben sich dann die Aufenthaltszeiten.</font></p><p><font face="Arial"><br /></font></p><p><font face="Arial">Wenn dieses Aufenthaltsrecht abgelaufen ist, werden die Menschen dann zur Ausreise aufgefordert ... </font></p><p><font face="Arial"><br /></font></p><p><font face="Arial">Ich hoffe ich habs einigermassen zusammenbekommen. Wie gesagt, wenn es Jemand besser oder auch gerne verständlicher weiss - NUR ZU! </font>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 50967, member: 3"][FONT=Arial]Hallo Andrei, ich hab hier nur (gefährliches?) Halbwissen ... vielleicht kann sich der Frage noch Jemand mit etwas mehr KnowHow annhemen und mich zurechtweisen ?! Die Flüchtlinge haben verschiedene Möglichkeiten in Deutschland ihr Aufenthaltsrecht anzumelden. Sie können beispielsweise Gründe vrotragen, um einen zeitlich befristeten Duldungsaufenthalt einzuholen oder sie können einen "einfachen" Asylantrag stellen, genau so gut kann es aber auch sein, dass sie durch ein humanitäres Aufnahmeprogramm aufgenommen werden. Vermutlich gibt es noch mehr Varianten - wichtig dabei ist allerdings, dass sich aus diesen Gründen dann weitere Folgrechte wie die Aufenthaltsdauer und die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt (genauer - der Zugang zu selbigen) ableiten. Ich vermute mal, dass sich der überwiegende Teil der Flüchtlinge aus geduldeten Personen mit einem laufenden Asylantrag zusammensetzt. Jetzt nach Grund (siehe oben) plus die Dauer des Asylverfahrens , dem Herkunftsland (besser - die Situation dort) , den gesundheitlichen udn familiären Umständen ergeben sich dann die Aufenthaltszeiten. Wenn dieses Aufenthaltsrecht abgelaufen ist, werden die Menschen dann zur Ausreise aufgefordert ... Ich hoffe ich habs einigermassen zusammenbekommen. Wie gesagt, wenn es Jemand besser oder auch gerne verständlicher weiss - NUR ZU! [/FONT][/QUOTE]
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