Roki Portal
Das Roki Tippspiel
Das Roki Tippspiel
Direktauswahl
Das Roki TWee Emm 2018 Tippspiel - Das Forum
Regeln und Ankündigungen
Saison 2019/2020
Das Roki Wee Emm 2018 Tippspiel !
Foren
Foren
Direktauswahl
Themen mit aktuellen Beiträgen
Galerie
Galerie
Direktauswahl
Kategorien
Benutzeralben
Neue Alben
Neue Fotos
Neue Videos
Sammlungen
Orte
Kameras
Tags Cloud
Mitglieder
Mitglieder
Direktauswahl
Namhafte Mitglieder
Derzeitige Besucher
Letzte Aktivitäten
Ladenfinder
Roki Foto Rallye
Menü
Anmelden
Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Passwort:
Hast du dein Passwort vergessen?
Angemeldet bleiben
Mit Facebook anmelden
Mit Google anmelden
Registrieren
Rommerskirchen-Portal das Roki Forum aktiv(er)leben
Foren
Rommerskirchen aktuell
Pressemitteilungen
Informationen zur Geltungsdauer und Installation von Wasserzwischenzähler ...
Auf dieses Thema antworten
Benutzername:
Überprüfung:
Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 43607, member: 3"]<b>[rlg][/rlg]</b></p><p><b>Informationen zur Geltungsdauer und Installation von Wasserzwischenzähler zur Gartenbewässerung (2. Wasseruhr ) </b></p><p><b><br /></b></p><p><b></b>Das Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen weist nochmals daraufhin, dass Zwischenzähler für die Gartenbewässerung (2.Wasseruhr) nach Ablauf von 6 Jahren ihre Gültigkeit verlieren und somit nicht mehr geeicht sind. Deshalb muss nach Ablauf der Frist eine neue geeichte 2. Wasseruhr eingebaut und ein entsprechender Eichnachweis erbracht werden (z.B. Zertifikat, Foto). Der Nachweis über die entnommene Frischwassermenge ist über einen geeichten fest installierten Wasserzwischenzähler zu führen. Nicht zulässig ist die Installation von Zapfhahnzähler, die direkt am Wasserhahn befestigt werden können.</p><p><br /></p><p>Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Eichung Ihrer Wasserzwischenzähler zu prüfen und ggfs. einen neuen geeichten Wasserzwischenzähler einzubauen. Zum Jahresende angegebene Wassermengen, die über einen nicht mehr geeichten Wasserzwischenzähler erfasst wurden, können vom Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen daher nicht anerkannt und somit nicht in Abzug gebracht werden.</p><p><br /></p><p>Ein Antragsformular für die neu mitzuteilenden Angaben befindet sich auf der Internetseite <a href="http://www.rommerskirchen.de" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.rommerskirchen.de" rel="nofollow">www.rommerskirchen.de</a> / Bürgerservice / Formulare / Steueramt.</p><p>Antragsformulare sind auch beim Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen erhältlich.</p><p><br /></p><p>Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes unter den Rufnummer 02183 / 800-55, -62, - 46 zur Verfügung.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 43607, member: 3"][B][rlg][/rlg] Informationen zur Geltungsdauer und Installation von Wasserzwischenzähler zur Gartenbewässerung (2. Wasseruhr ) [/B]Das Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen weist nochmals daraufhin, dass Zwischenzähler für die Gartenbewässerung (2.Wasseruhr) nach Ablauf von 6 Jahren ihre Gültigkeit verlieren und somit nicht mehr geeicht sind. Deshalb muss nach Ablauf der Frist eine neue geeichte 2. Wasseruhr eingebaut und ein entsprechender Eichnachweis erbracht werden (z.B. Zertifikat, Foto). Der Nachweis über die entnommene Frischwassermenge ist über einen geeichten fest installierten Wasserzwischenzähler zu führen. Nicht zulässig ist die Installation von Zapfhahnzähler, die direkt am Wasserhahn befestigt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Eichung Ihrer Wasserzwischenzähler zu prüfen und ggfs. einen neuen geeichten Wasserzwischenzähler einzubauen. Zum Jahresende angegebene Wassermengen, die über einen nicht mehr geeichten Wasserzwischenzähler erfasst wurden, können vom Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen daher nicht anerkannt und somit nicht in Abzug gebracht werden. Ein Antragsformular für die neu mitzuteilenden Angaben befindet sich auf der Internetseite [url]www.rommerskirchen.de[/url] / Bürgerservice / Formulare / Steueramt. Antragsformulare sind auch beim Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen erhältlich. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes unter den Rufnummer 02183 / 800-55, -62, - 46 zur Verfügung.[/QUOTE]
Mit Facebook anmelden
Mit Google anmelden
Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Passwort:
Hast du dein Passwort vergessen?
Angemeldet bleiben