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Umwelt
mein armes altes auto / Konjunkturpaket II
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
Beitrag:
<p>[QUOTE="nuts, post: 12771, member: 65"]<b>AW: mein armes altes auto / Konjunkturpaket II</b></p><p><br /></p><p>Nachdem ja nun die Lager der Automobilhersteller und alles was so an prämienfähigen Autos noch bei den Händlern rum stand quasi leergefegt sind, bangen ja nun einige Besitzer von abwrackprämienfähigen Autos ob die Lieferung des bestellten Neuwagens noch rechtzeitig vor dem Versiegen des Prämientopfes erfolgt. Voraussetzung ist oder war vielmehr ja die Zulassung des Neufahrzeuges auf den Halter des Altfahrzeuges.</p><p><br /></p><p>Heute les ich dann <a href="http://www.ngz-online.de/public/article/auto/verkehr/672541/Was-sich-bei-der-Abwrackpraemie-aendert.html" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.ngz-online.de/public/article/auto/verkehr/672541/Was-sich-bei-der-Abwrackpraemie-aendert.html" rel="nofollow">hier</a>, dass für die Auszahlung der Umweltprämie künftig das Datum des Kaufvertrages maßgeblich sein soll (und eben nicht die Zulassung). Neben diesem Kriterium gibt es ja dann aber auch noch die Voraussetzung, dass dem Antrag auch der Verschrottungsnachweis des Altfahrzeuges beiliegen muß, damit er bearbeitet werden kann.</p><p><br /></p><p>Wo ist jetzt der große Vorteil von der neuen Regelung?</p><p><br /></p><p>Will ich mir rechtzeitig die Prämie sichern, bring ich mein Auto zum (anerkannten!) Schrotthändler und bestell' mir ein Neufahrzeug. Hefte beide Nachweise zusammen mit den ganzen anderen Angaben an den Prämien-Antrag und bin mir dann sicher in den Genuß der Prämie zu kommen. Achja...und bin dann quasi ganz nebenbei 3-4 Monate (aktuelle Lieferzeiten) erstmal ohne Auto.....:clever:</p><p><br /></p><p>Weiß jemand, ob diese neue Regelung (Kaufdatum maßgeblich) wirklich in Kraft getreten ist?????</p><p><br /></p><p>Gruß von</p><p>nuts[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="nuts, post: 12771, member: 65"][b]AW: mein armes altes auto / Konjunkturpaket II[/b] Nachdem ja nun die Lager der Automobilhersteller und alles was so an prämienfähigen Autos noch bei den Händlern rum stand quasi leergefegt sind, bangen ja nun einige Besitzer von abwrackprämienfähigen Autos ob die Lieferung des bestellten Neuwagens noch rechtzeitig vor dem Versiegen des Prämientopfes erfolgt. Voraussetzung ist oder war vielmehr ja die Zulassung des Neufahrzeuges auf den Halter des Altfahrzeuges. Heute les ich dann [URL="http://www.ngz-online.de/public/article/auto/verkehr/672541/Was-sich-bei-der-Abwrackpraemie-aendert.html"]hier[/URL], dass für die Auszahlung der Umweltprämie künftig das Datum des Kaufvertrages maßgeblich sein soll (und eben nicht die Zulassung). Neben diesem Kriterium gibt es ja dann aber auch noch die Voraussetzung, dass dem Antrag auch der Verschrottungsnachweis des Altfahrzeuges beiliegen muß, damit er bearbeitet werden kann. Wo ist jetzt der große Vorteil von der neuen Regelung? Will ich mir rechtzeitig die Prämie sichern, bring ich mein Auto zum (anerkannten!) Schrotthändler und bestell' mir ein Neufahrzeug. Hefte beide Nachweise zusammen mit den ganzen anderen Angaben an den Prämien-Antrag und bin mir dann sicher in den Genuß der Prämie zu kommen. Achja...und bin dann quasi ganz nebenbei 3-4 Monate (aktuelle Lieferzeiten) erstmal ohne Auto.....:clever: Weiß jemand, ob diese neue Regelung (Kaufdatum maßgeblich) wirklich in Kraft getreten ist????? Gruß von nuts[/QUOTE]
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