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Bauen und Wohnen in Rommerskirchen
Bauen und Wohnen
Strassen und Wege
B477
Neubau der B 477n / Planverfahren nimmt Fahrt auf
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Tom69, post: 19457, member: 3"][rlg][/rlg]</p><p><br /></p><p>Die Gemeinde Rommerskirchen ist die einzige Gemeinde in NRW, für die gleich zwei Umgehungsstraßen in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurden. </p><p>Das Bundeskabinett hatte in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen. Er ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, mit dem für den Zeitraum 2001 bis 2015 für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Milliarden Euro bereitgestellt wurde. </p><p>Etliche Milliarden Euro wurden zwischenzeitlich verbaut; auch die Gemeinde Rommerskirchen hat durch den Bau der B 59n, die im vergangenen Jahr eröffnet wurde, davon profitiert. </p><p>Im Planverfahren befindet sich die Ortsumgehung B 477. Sie durchschneidet das Gemeindegebiet von Norden nach Süden. Unter dem hohen Verkehrsaufkommen auf dieser Straße, insbesondere nimmt der LKW – Verkehr stetig zu, werden zahlreiche Anwohner stark belastet. </p><p>Nachdem der Bundesverkehrsminister am 18.3.2009 der Vorschlagsvariante von Bund, Land und Gemeinde zugestimmt hat, sind die Planungen im Detail ausgearbeitet worden. </p><p>Nun geht das Planverfahren für die B 477n in eine weitere Phase über. Es steht das förmliche Linienbestimmungsverfahren bevor, bei dem nach dem Bundesfernstraßengesetz eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. </p><p>Diese Bürgerbeteiligung erfolgt in zweierlei Weise. Zunächst werden in einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen in der Zeit von Montag, den 22.Februar 2010 bis Montag, den 22. März 2010 im Rathaus zur üblichen Dienstzeit ausgelegt. </p><p>Während dieser Zeit haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Planung, insbesondere über ihre Ziele und Auswirkungen zu informieren und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern. </p><p>Im Rahmen dieser Auslegung stehen am Donnerstag, den 04. März 2010 von 14:00 – 18 :00 Uhr in Raum 1.12 Dienstleistungszentrum Mitarbeiter der planenden Regionalniederlassung Ville-Eifel für Erläuterungen zur Verfügung. </p><p>Zusätzlich findet eine Bürgerinformation am Donnerstag, den 11. März 2010 um 18:00 Uhr in der Schützenhalle Anstel statt; hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. </p><p>Vertreter der für die Planung zuständigen Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden im Informationstermin die dem Linienbestimmungsverfahren zu Grunde liegende Vorzugslinie und Varianten vorstellen, zu Fragen Stellung nehmen und das weitere Verfahren erläutern.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 19457, member: 3"][rlg][/rlg] Die Gemeinde Rommerskirchen ist die einzige Gemeinde in NRW, für die gleich zwei Umgehungsstraßen in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurden. Das Bundeskabinett hatte in seiner Sitzung am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen. Er ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, mit dem für den Zeitraum 2001 bis 2015 für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Milliarden Euro bereitgestellt wurde. Etliche Milliarden Euro wurden zwischenzeitlich verbaut; auch die Gemeinde Rommerskirchen hat durch den Bau der B 59n, die im vergangenen Jahr eröffnet wurde, davon profitiert. Im Planverfahren befindet sich die Ortsumgehung B 477. Sie durchschneidet das Gemeindegebiet von Norden nach Süden. Unter dem hohen Verkehrsaufkommen auf dieser Straße, insbesondere nimmt der LKW – Verkehr stetig zu, werden zahlreiche Anwohner stark belastet. Nachdem der Bundesverkehrsminister am 18.3.2009 der Vorschlagsvariante von Bund, Land und Gemeinde zugestimmt hat, sind die Planungen im Detail ausgearbeitet worden. Nun geht das Planverfahren für die B 477n in eine weitere Phase über. Es steht das förmliche Linienbestimmungsverfahren bevor, bei dem nach dem Bundesfernstraßengesetz eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird. Diese Bürgerbeteiligung erfolgt in zweierlei Weise. Zunächst werden in einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen in der Zeit von Montag, den 22.Februar 2010 bis Montag, den 22. März 2010 im Rathaus zur üblichen Dienstzeit ausgelegt. Während dieser Zeit haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Planung, insbesondere über ihre Ziele und Auswirkungen zu informieren und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern. Im Rahmen dieser Auslegung stehen am Donnerstag, den 04. März 2010 von 14:00 – 18 :00 Uhr in Raum 1.12 Dienstleistungszentrum Mitarbeiter der planenden Regionalniederlassung Ville-Eifel für Erläuterungen zur Verfügung. Zusätzlich findet eine Bürgerinformation am Donnerstag, den 11. März 2010 um 18:00 Uhr in der Schützenhalle Anstel statt; hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Vertreter der für die Planung zuständigen Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebes Straßenbau NRW werden im Informationstermin die dem Linienbestimmungsverfahren zu Grunde liegende Vorzugslinie und Varianten vorstellen, zu Fragen Stellung nehmen und das weitere Verfahren erläutern.[/QUOTE]
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