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POL-NE: 15-Jähriger mit Self-Balance-Scooter unterwegs - Polizei warnt aktuell vor der...
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
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<p>[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 54214, member: 71"]<i>Meerbusch / Rhein-Kreis Neuss (ots)</i> - Der Erfindungsgeist der Entwickler neuer Kraftfahrzeuge kennt keine Grenzen. Eine der neusten Erscheinungsformen ist der Self-Balance-Scooter, auch "Hoverboard" genannt. Diese Geräte, bei denen die Benutzer freihändig auf einem zwischen zwei Rädern befindlichen Steg stehen, sind aktuell freiverkäuflich im Internet und werden auch in bekannten Elektrogroßfachmärkten vertrieben. Zum Antrieb des Elektromotors verlagert der Benutzer sein Eigengewicht nach vorn oder hinten. Gelenkt wird ebenfalls mittels Gewichtsverlagerung. Doch mit der Nutzung ergeben sich gleichwohl zulassungs-, pflichtversicherungs- sowie fahrerlaubnisrechtliche Problemstellungen.</p><p><br /></p><p>Dies nimmt die Polizei mit einem aktuellen Sachverhalt zum Anlass, davor zu warnen, diese Geräte im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen: Am Samstag (11.6.), gegen 06.55 Uhr, befuhr ein junger Meerbuscher mit einem Self-Balance-Scooter den Brühler Weg. Zufällig vorbeifahrende Polizeibeamte hielten den 15-Jährigen an und untersagten ihm die Weiterfahrt. Zudem erwartet den Jugendlichen jetzt ein Verfahren unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.</p><p><br /></p><p>Vielfach folgern die Bürgerinnen und Bürger die Zulässigkeit des Gebrauchs im öffentlichen Straßenverkehr aus der freien Verkäuflichkeit der Kraftfahrzeuge. Zudem weisen die Anbieter bei ihren Publikationen im Internet häufig nicht auf die Problematik hin oder treffen sogar rechtlich fragwürdige bis falsche Aussagen.</p><p><br /></p><p>Nach vorläufiger rechtlicher Bewertung fallen diese Scooter nicht unter die besonderen Fortbewegungsmittel des § 24 StVO und dürfen damit nicht auf Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Einer Inbetriebnahme außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen steht aus rechtlicher Sicht nichts entgegen.</p><p><br /></p><p>Rückfragen bitte an:</p><p>Der Landrat des</p><p>Rhein-Kreises Neuss als</p><p>Kreispolizeibehörde </p><p>-Pressestelle-</p><p>Jülicher Landstraße 178</p><p>41464 Neuss</p><p>Telefon: 02131/300-14000</p><p> 02131/300-14011</p><p> 02131/300-14013</p><p> 02131/300-14014</p><p>Telefax: 02131/300-14009</p><p>Mail: <a href="mailto:pressestelle.neuss@polizei.nrw.de">pressestelle.neuss@polizei.nrw.de</a></p><p>Web: <a href="http://www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss" rel="nofollow">www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss</a></p><p><br /></p><p><a href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" rel="nofollow">Quellverweis</a>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 54214, member: 71"][I]Meerbusch / Rhein-Kreis Neuss (ots)[/I] - Der Erfindungsgeist der Entwickler neuer Kraftfahrzeuge kennt keine Grenzen. Eine der neusten Erscheinungsformen ist der Self-Balance-Scooter, auch "Hoverboard" genannt. Diese Geräte, bei denen die Benutzer freihändig auf einem zwischen zwei Rädern befindlichen Steg stehen, sind aktuell freiverkäuflich im Internet und werden auch in bekannten Elektrogroßfachmärkten vertrieben. Zum Antrieb des Elektromotors verlagert der Benutzer sein Eigengewicht nach vorn oder hinten. Gelenkt wird ebenfalls mittels Gewichtsverlagerung. Doch mit der Nutzung ergeben sich gleichwohl zulassungs-, pflichtversicherungs- sowie fahrerlaubnisrechtliche Problemstellungen. Dies nimmt die Polizei mit einem aktuellen Sachverhalt zum Anlass, davor zu warnen, diese Geräte im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen: Am Samstag (11.6.), gegen 06.55 Uhr, befuhr ein junger Meerbuscher mit einem Self-Balance-Scooter den Brühler Weg. Zufällig vorbeifahrende Polizeibeamte hielten den 15-Jährigen an und untersagten ihm die Weiterfahrt. Zudem erwartet den Jugendlichen jetzt ein Verfahren unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Vielfach folgern die Bürgerinnen und Bürger die Zulässigkeit des Gebrauchs im öffentlichen Straßenverkehr aus der freien Verkäuflichkeit der Kraftfahrzeuge. Zudem weisen die Anbieter bei ihren Publikationen im Internet häufig nicht auf die Problematik hin oder treffen sogar rechtlich fragwürdige bis falsche Aussagen. Nach vorläufiger rechtlicher Bewertung fallen diese Scooter nicht unter die besonderen Fortbewegungsmittel des § 24 StVO und dürfen damit nicht auf Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Einer Inbetriebnahme außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs hingegen steht aus rechtlicher Sicht nichts entgegen. Rückfragen bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: [EMAIL]pressestelle.neuss@polizei.nrw.de[/EMAIL] Web: [URL='http://www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss']www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss[/URL] [url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851"]Quellverweis[/url][/QUOTE]
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