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POL-NE: Betrunken mit dem Fahrrad gestürzt
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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 75612, member: 71"]02.07.2019 – 13:12</p><p><br /></p><p><a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" rel="nofollow">Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss</a></p><p><br /></p><p><a href="https://cache.pressmailing.net/content/ece0682a-6ec1-45db-a8ed-915acbb3c099/Pusten.jpg?attachment=false.jpg" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://cache.pressmailing.net/content/ece0682a-6ec1-45db-a8ed-915acbb3c099/Pusten.jpg?attachment=false.jpg" rel="nofollow"><img src="https://www.presseportal.de/assets//img/highlight_ph.png" class="bbCodeImage wysiwygImage" alt="" unselectable="on" /></a></p><p><br /></p><p><i><a href="https://www.presseportal.de/blaulicht/r/Kaarst" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://www.presseportal.de/blaulicht/r/Kaarst" rel="nofollow">Kaarst</a> (ots)</i></p><p><br /></p><p>In der Nacht zum Dienstag (02.07.), gegen 02:15 Uhr, erhielt die Polizei Kenntnis von einem verletzten Fahrradfahrer auf dem Radweg der Vorster Straße im Ortsteil Driesch.</p><p><br /></p><p>Der 18-jährige Kaarster war nach eigenen Angaben in Richtung Vorst unterwegs, als er plötzlich -ohne Fremdeinwirkung- zur Seite stürzte. Dabei erlitt der Radler leichte Verletzungen, auf eine medizinische Versorgung verzichtete der junge Mann. Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch bei dem 18-Jährigen. Ein Atemalkoholtest bestätigte deren Wahrnehmungen. Der Wert lag über dem des Erlaubten. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.</p><p><br /></p><p>Radfahrer sind (ebenso wie Auto- und Motorradfahrer) Verkehrsteilnehmer und obliegen daher straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Alkoholisierte Radfahrer stellen auch ein großes Gefahrenpotential im Straßenverkehr dar. Nach dem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug ein Auto oder ein Fahrrad ist. Für Radfahrer gilt hier ein Grenzwert von 1,6 Promille. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wird, kann den Führerschein verlieren. Dabei ist es egal, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder nicht. Wer mit weniger als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Führerschein, wenn er mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" auffällt. Gemeint ist beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien oder, wie im geschilderten Fall, sogar ein Sturz vorliegt. In solchen Fällen drohen zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie eine Geldstrafe.</p><p><br /></p><p>Rückfragen von Pressevertretern bitte an:</p><p><br /></p><p>Der Landrat des</p><p>Rhein-Kreises Neuss als</p><p>Kreispolizeibehörde </p><p>-Pressestelle-</p><p>Jülicher Landstraße 178</p><p>41464 Neuss</p><p>Telefon: 02131/300-14000</p><p> 02131/300-14011</p><p> 02131/300-14013</p><p> 02131/300-14014</p><p>Telefax: 02131/300-14009</p><p>Mail: <a href="mailto:pressestelle.neuss@polizei.nrw.de">pressestelle.neuss@polizei.nrw.de</a></p><p>Web: <a href="https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw" rel="nofollow">https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw</a></p><p><br /></p><p>Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell</p><p><br /></p><p><a href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" rel="nofollow">Quellverweis</a>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 75612, member: 71"]02.07.2019 – 13:12 [URL='https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851']Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss[/URL] [URL='https://cache.pressmailing.net/content/ece0682a-6ec1-45db-a8ed-915acbb3c099/Pusten.jpg?attachment=false.jpg'][IMG]https://www.presseportal.de/assets//img/highlight_ph.png[/IMG][/URL] [I][URL='https://www.presseportal.de/blaulicht/r/Kaarst']Kaarst[/URL] (ots)[/I] In der Nacht zum Dienstag (02.07.), gegen 02:15 Uhr, erhielt die Polizei Kenntnis von einem verletzten Fahrradfahrer auf dem Radweg der Vorster Straße im Ortsteil Driesch. Der 18-jährige Kaarster war nach eigenen Angaben in Richtung Vorst unterwegs, als er plötzlich -ohne Fremdeinwirkung- zur Seite stürzte. Dabei erlitt der Radler leichte Verletzungen, auf eine medizinische Versorgung verzichtete der junge Mann. Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten starken Alkoholgeruch bei dem 18-Jährigen. Ein Atemalkoholtest bestätigte deren Wahrnehmungen. Der Wert lag über dem des Erlaubten. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Radfahrer sind (ebenso wie Auto- und Motorradfahrer) Verkehrsteilnehmer und obliegen daher straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Alkoholisierte Radfahrer stellen auch ein großes Gefahrenpotential im Straßenverkehr dar. Nach dem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug ein Auto oder ein Fahrrad ist. Für Radfahrer gilt hier ein Grenzwert von 1,6 Promille. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr von der Polizei aus dem Verkehr gezogen wird, kann den Führerschein verlieren. Dabei ist es egal, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder nicht. Wer mit weniger als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Führerschein, wenn er mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" auffällt. Gemeint ist beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien oder, wie im geschilderten Fall, sogar ein Sturz vorliegt. In solchen Fällen drohen zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie eine Geldstrafe. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: [EMAIL]pressestelle.neuss@polizei.nrw.de[/EMAIL] Web: [URL]https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw[/URL] Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell [url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851"]Quellverweis[/url][/QUOTE]
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