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POL-NE: Mit dem Fahrrad gestürzt und Unfall gebaut - Polizei veranlasst Blutprobe
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
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<p>[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 60882, member: 71"]<i>Neuss-Innenstadt (ots)</i> - Am Sonntagabend (27.08), gegen 22:25 Uhr, erhielt die Polizei Kenntnis von einem verletzten Fahrradfahrer auf der Drususallee. Der 57-jährige Grevenbroicher war nach Angaben von Zeugen auf dem Fahrradstreifen in Richtung Sternstraße unterwegs, als er plötzlich stürzte. Dabei erlitt der Radler so schwere Verletzungen, dass ihn ein Rettungswagen in ein Krankenhaus transportieren musste. Des Weiteren waren an zwei geparkten Autos die Außenspiegel beschädigt. Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch bei dem 57-Jährigen. Im Krankenhaus folgte die Entnahme einer Blutprobe.</p><p><br /></p><p>Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Stürze unter Alkoholeinfluss enden für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren Verletzungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden darf. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sind die weiteren Folgen. Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist ein Irrtum: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist in solchen Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so genannte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall oder ähnliches) gezeigt werden.</p><p><br /></p><p>Rückfragen von Pressevertretern bitte an:</p><p><br /></p><p>Der Landrat des</p><p>Rhein-Kreises Neuss als</p><p>Kreispolizeibehörde </p><p>-Pressestelle-</p><p>Jülicher Landstraße 178</p><p>41464 Neuss</p><p>Telefon: 02131/300-14000</p><p>02131/300-14011</p><p>02131/300-14013</p><p>02131/300-14014</p><p>Telefax: 02131/300-14009</p><p>Mail: <a href="mailto:pressestelle.neuss@polizei.nrw.de">pressestelle.neuss@polizei.nrw.de</a></p><p>Web: <a href="http://www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss" rel="nofollow">www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss</a></p><p><br /></p><p>Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell </p><p><font size="4"><b>Themen in dieser Meldung</b></font></p><p><br /></p><p><a href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" rel="nofollow">Quellverweis</a>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 60882, member: 71"][I]Neuss-Innenstadt (ots)[/I] - Am Sonntagabend (27.08), gegen 22:25 Uhr, erhielt die Polizei Kenntnis von einem verletzten Fahrradfahrer auf der Drususallee. Der 57-jährige Grevenbroicher war nach Angaben von Zeugen auf dem Fahrradstreifen in Richtung Sternstraße unterwegs, als er plötzlich stürzte. Dabei erlitt der Radler so schwere Verletzungen, dass ihn ein Rettungswagen in ein Krankenhaus transportieren musste. Des Weiteren waren an zwei geparkten Autos die Außenspiegel beschädigt. Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch bei dem 57-Jährigen. Im Krankenhaus folgte die Entnahme einer Blutprobe. Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Stürze unter Alkoholeinfluss enden für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren Verletzungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden darf. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sind die weiteren Folgen. Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist ein Irrtum: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist in solchen Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so genannte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall oder ähnliches) gezeigt werden. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: [EMAIL]pressestelle.neuss@polizei.nrw.de[/EMAIL] Web: [URL='http://www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss']www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss[/URL] Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell [SIZE=4][B]Themen in dieser Meldung[/B][/SIZE] [url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851"]Quellverweis[/url][/QUOTE]
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