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POL-NE: Nicht vergessen: Amnestieregelung zur Abgabe von Waffen endet am 01.07.2018
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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
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<p>[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 67594, member: 71"]<a href="https://cache.pressmailing.net/content/96853e8d-dd05-4ea0-80a3-f7385df6d91c/image-x?attachment=false.jpg" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://cache.pressmailing.net/content/96853e8d-dd05-4ea0-80a3-f7385df6d91c/image-x?attachment=false.jpg" rel="nofollow"><img src="https://cache.pressmailing.net/thumbnail/story_big/96853e8d-dd05-4ea0-80a3-f7385df6d91c/pol-ne-nicht-vergessen-amnestieregelung-zur-abgabe-von-waffen-endet-am-01-07-2018" class="bbCodeImage wysiwygImage" alt="" unselectable="on" /></a></p><p>Im Rahmen der Amnestieregelung abgegebene Waffen</p><p><br /></p><p><i>Rhein-Kreis Neuss (ots)</i> - Seit dem 06.07.2017 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es bis zum 01. Juli 2018 straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei. Bürgerinnen und Bürger haben bis zu dieser Frist die Möglichkeit, ohne dass sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, Waffen und Munition rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder montags bis donnerstags, von 08:30 bis 12:00 Uhr, und donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr, bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreises Neuss abzugeben. Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300- 11412, 11413, 11414, 11415.</p><p><br /></p><p>Rückfragen von Pressevertretern bitte an:</p><p><br /></p><p>Der Landrat des</p><p>Rhein-Kreises Neuss als</p><p>Kreispolizeibehörde </p><p>-Pressestelle-</p><p>Jülicher Landstraße 178</p><p>41464 Neuss</p><p>Telefon: 02131/300-14000</p><p>02131/300-14011</p><p>02131/300-14013</p><p>02131/300-14014</p><p>Telefax: 02131/300-14009</p><p>Mail: <a href="mailto:pressestelle.neuss@polizei.nrw.de">pressestelle.neuss@polizei.nrw.de</a></p><p>Web: <a href="https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw" rel="nofollow">https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw</a></p><p><br /></p><p>Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell</p><p><font size="4"><b>Themen in dieser Meldung</b></font></p><p><br /></p><p><a href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851" rel="nofollow">Quellverweis</a>[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 67594, member: 71"][URL='https://cache.pressmailing.net/content/96853e8d-dd05-4ea0-80a3-f7385df6d91c/image-x?attachment=false.jpg'][IMG]https://cache.pressmailing.net/thumbnail/story_big/96853e8d-dd05-4ea0-80a3-f7385df6d91c/pol-ne-nicht-vergessen-amnestieregelung-zur-abgabe-von-waffen-endet-am-01-07-2018[/IMG][/URL] Im Rahmen der Amnestieregelung abgegebene Waffen [I]Rhein-Kreis Neuss (ots)[/I] - Seit dem 06.07.2017 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es bis zum 01. Juli 2018 straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei. Bürgerinnen und Bürger haben bis zu dieser Frist die Möglichkeit, ohne dass sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, Waffen und Munition rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder montags bis donnerstags, von 08:30 bis 12:00 Uhr, und donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr, bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreises Neuss abzugeben. Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300- 11412, 11413, 11414, 11415. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: [EMAIL]pressestelle.neuss@polizei.nrw.de[/EMAIL] Web: [URL]https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw[/URL] Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell [SIZE=4][B]Themen in dieser Meldung[/B][/SIZE] [url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851"]Quellverweis[/url][/QUOTE]
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