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POL-NE: Polizei stoppt Rollerfahrer - Statt einer gültigen Fahrerlaubnis Drogen dabei
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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 68195, member: 71"]<a href="https://cache.pressmailing.net/content/95ca0db2-bdec-40f3-b774-6ef7dfd6b6e5/image?attachment=false.jpg" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://cache.pressmailing.net/content/95ca0db2-bdec-40f3-b774-6ef7dfd6b6e5/image?attachment=false.jpg" rel="nofollow"><img src="https://cache.pressmailing.net/thumbnail/story_big/95ca0db2-bdec-40f3-b774-6ef7dfd6b6e5/pol-ne-polizei-stoppt-rollerfahrer-statt-einer-gueltigen-fahrerlaubnis-drogen-dabei" class="bbCodeImage wysiwygImage" alt="" unselectable="on" /></a></p><p>Das Bild zeigt einen Drogen-Vortest. (Symbolbild: Polizei Rhein-Kreis Neuss)</p><p><br /></p><p><i>Grevenbroich (ots)</i> - An der Langwadener Straße (L 142) kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei in der Nacht zum Donnerstag (12.7.), gegen 2:40 Uhr, einen Rollerfahrer. Der Mann gab an, keine "Papiere" dabei zu haben. Was die Beamten jedoch bei ihm fanden, war eine kleine Menge Marihuana. Wie selbstverständlich räumte der 28-Jährige ein, einen Joint geraucht zu haben, dafür trinke er immerhin keinen Alkohol. Für das offenbar ungedrosselte Kleinkraftrad besaß er zudem keine Fahrerlaubnis. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, stellte die Drogen sicher, ordnete eine Blutprobe an und leitete gegen den 28-Jährigen Ermittlungsverfahren ein.</p><p><br /></p><p>Den Mann erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (beim ersten Verstoß dieser Art: Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat), sowie ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Polizei warnt dringend davor, unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen. Unfälle in Folge einer Fahruntauglichkeit enden nicht selten mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen. Sie sind besonders tragisch, wenn Beifahrer und / oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.</p><p><br /></p><p>Rückfragen von Pressevertretern bitte an:</p><p><br /></p><p>Der Landrat des</p><p>Rhein-Kreises Neuss als</p><p>Kreispolizeibehörde </p><p>-Pressestelle-</p><p>Jülicher Landstraße 178</p><p>41464 Neuss</p><p>Telefon: 02131/300-14000</p><p>02131/300-14011</p><p>02131/300-14013</p><p>02131/300-14014</p><p>Telefax: 02131/300-14009</p><p>Mail: <a href="mailto:pressestelle.neuss@polizei.nrw.de">pressestelle.neuss@polizei.nrw.de</a></p><p>Web: <a href="https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw" rel="nofollow">https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw</a></p><p><br /></p><p>Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell</p><p><font size="4"><b>Themen in dieser Meldung</b></font></p><p><br /></p><p>[url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851}"Quellverweis...[/url][/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Polizei Rhein-Kreis Neuss RSS, post: 68195, member: 71"][URL='https://cache.pressmailing.net/content/95ca0db2-bdec-40f3-b774-6ef7dfd6b6e5/image?attachment=false.jpg'][IMG]https://cache.pressmailing.net/thumbnail/story_big/95ca0db2-bdec-40f3-b774-6ef7dfd6b6e5/pol-ne-polizei-stoppt-rollerfahrer-statt-einer-gueltigen-fahrerlaubnis-drogen-dabei[/IMG][/URL] Das Bild zeigt einen Drogen-Vortest. (Symbolbild: Polizei Rhein-Kreis Neuss) [I]Grevenbroich (ots)[/I] - An der Langwadener Straße (L 142) kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei in der Nacht zum Donnerstag (12.7.), gegen 2:40 Uhr, einen Rollerfahrer. Der Mann gab an, keine "Papiere" dabei zu haben. Was die Beamten jedoch bei ihm fanden, war eine kleine Menge Marihuana. Wie selbstverständlich räumte der 28-Jährige ein, einen Joint geraucht zu haben, dafür trinke er immerhin keinen Alkohol. Für das offenbar ungedrosselte Kleinkraftrad besaß er zudem keine Fahrerlaubnis. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, stellte die Drogen sicher, ordnete eine Blutprobe an und leitete gegen den 28-Jährigen Ermittlungsverfahren ein. Den Mann erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (beim ersten Verstoß dieser Art: Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat), sowie ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Polizei warnt dringend davor, unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen. Unfälle in Folge einer Fahruntauglichkeit enden nicht selten mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen. Sie sind besonders tragisch, wenn Beifahrer und / oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: [EMAIL]pressestelle.neuss@polizei.nrw.de[/EMAIL] Web: [URL]https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw[/URL] Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell [SIZE=4][B]Themen in dieser Meldung[/B][/SIZE] [url="http://www.presseportal.de/blaulicht/nr/65851}"Quellverweis...[/url][/QUOTE]
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