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Wie heisst der Bürgermeister von Rommerskirchen mit Vornamen (nitraM)
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<p>[QUOTE="Tom69, post: 5975, member: 3"]Die warme Sommerzeit, insbesondere die Ferienzeit, ist Erholungszeit. Manch einer verbringt den Urlaub auf 'Balkonien'. Wenn man dann Siesta hält, wird es - verständlicherweise – sehr schnell als störend empfunden, wenn ein Nachbar in der Mittagszeit z.B. den Rasenmäher anwirft.</p><p><br /></p><p>Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, weist die Gemeinde Rommerskirchen noch einmal auf die diesbezüglichen Regelungen in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rommerskirchen" hin.</p><p><br /></p><p>Demnach dürfen Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die die allgemeine Ruhe stören können, nur an Werktagen, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr und samstags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr verrichtet werden. </p><p><br /></p><p>Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern, das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen, Läufern u.ä. Gegenständen, das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern. </p><p><br /></p><p><a href="http://www.rommerskirchen.de/standard/seiten/gemeinde/service/presseservice/artikel.php?id=721" target="_blank" class="externalLink ProxyLink" data-proxy-href="http://www.rommerskirchen.de/standard/seiten/gemeinde/service/presseservice/artikel.php?id=721" rel="nofollow">Artikel</a> vom 07.07.2008, 15:00 Uhr[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Tom69, post: 5975, member: 3"]Die warme Sommerzeit, insbesondere die Ferienzeit, ist Erholungszeit. Manch einer verbringt den Urlaub auf 'Balkonien'. Wenn man dann Siesta hält, wird es - verständlicherweise – sehr schnell als störend empfunden, wenn ein Nachbar in der Mittagszeit z.B. den Rasenmäher anwirft. Um möglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen, weist die Gemeinde Rommerskirchen noch einmal auf die diesbezüglichen Regelungen in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Rommerskirchen" hin. Demnach dürfen Tätigkeiten, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden sind und die die allgemeine Ruhe stören können, nur an Werktagen, montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr und samstags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr verrichtet werden. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern, das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen, Läufern u.ä. Gegenständen, das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern. [URL="http://www.rommerskirchen.de/standard/seiten/gemeinde/service/presseservice/artikel.php?id=721"]Artikel[/URL] vom 07.07.2008, 15:00 Uhr[/QUOTE]
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