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Silvesterfeuerwerk Die Gemeinde Rommerskirchen gibt Hinweise.
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Welcher Koch mit Zwierbelschnauzer hatte in Roki sein Restaurant die Oldiethek ? Horst L...... (rethciL)
Beitrag:
<p>[QUOTE="Roki Portal Redaktion, post: 77537, member: 544"]<b>Silvesterfeuerwerk Die Gemeinde Rommerskirchen gibt Hinweise. </b></p><p>Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk begrüßen. Durch unsachgemäßes Handeln und falsche Gefahreneinschätzung ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände. </p><p>Damit alle einen guten Start ins neue Jahr haben, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden.</p><p>• Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer.</p><p>• Die Feuerwerkskörper nur in der Originalverpackung und an einem trockenen Ort aufbewahren.</p><p>• Lesen und beachten Sie die Sicherheitshinweise der Gebrauchsanweisung!</p><p>• Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur für sie zugelassene Artikel abbrennen! Beaufsichtigen Sie die Kinder und Jugendlichen dabei und leiten Sie sie an!</p><p>• Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke oder Zimmerfontänen, sollten nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Stoffen abgebrannt werden.</p><p>• Alle anderen Artikel, insbesondere die der Kategorie F2, dürfen nur im Freien abgebrannt werden!</p><p>• Feuerwerkskörper, die nicht ausdrücklich gemäß Gebrauchsanweisung in der Hand zu halten sind, wie zum Beispiel Handfontänen oder Bengalfackeln, dürfen während und nach dem Anzünden niemals in der Hand gehalten werden.</p><p>• Knallkörper mit Anzündschnur oder Anzündkopf auf den Boden legen und entzünden. Knallkörper mit Reibkopf werden an der Reibfläche entzündet und auf den Boden gelegt. Anschließend rasch entfernen.</p><p><br /></p><p>• Halten Sie die auf dem Feuerwerkskörper angegebenen Sicherheitsabstände ein.</p><p>• Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen werfen!</p><p>• Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Fahrzeuge oder Gebäude richten!</p><p>• Bei allen aufsteigenden Feuerwerkskörpern auf ungehinderte Aufstiegsmöglichkeit achten!</p><p>• Achten Sie beim Abschuss von Raketen auf die Standsicherheit der verwendeten Behältnisse (z.B. Getränkekasten mit leeren Flaschen, usw.).</p><p>• Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.</p><p>• Stellen Sie sicher, dass keine gezündeten (brennenden) Feuerwerksartikel durch geöffnete Fenster oder Türen in Ihren Wohnraum gelangen können.</p><p>• Entfernen sie vorsorglich normal oder leicht entflammbare Gegenstände von Ihrem Balkon.</p><p>• Zündversager niemals zweimal anzünden!</p><p>• Blindgänger mit Wasser überschütten und in einem gewässerten Müllbeutel entsorgen.</p><p>Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr überlassen und nur am 31. Dezember und 01. Januar von diesen Personen auch abgebrannt werden.</p><p>Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 darf generell nur von besonders qualifizierten Personen mit Erlaubnis / Befähigungsschein abgebrannt werden.</p><p>Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist eine Straftat.</p><p>Das Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern und von Kirchen. Die Gemeinde Rommerskirchen wünscht allen Bürgern und Bürgerinnen einen „Guten Rutsch – ins neue Jahr“.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Roki Portal Redaktion, post: 77537, member: 544"][B]Silvesterfeuerwerk Die Gemeinde Rommerskirchen gibt Hinweise. [/B] Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk begrüßen. Durch unsachgemäßes Handeln und falsche Gefahreneinschätzung ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände. Damit alle einen guten Start ins neue Jahr haben, sollten folgende Hinweise unbedingt beachtet werden. • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer. • Die Feuerwerkskörper nur in der Originalverpackung und an einem trockenen Ort aufbewahren. • Lesen und beachten Sie die Sicherheitshinweise der Gebrauchsanweisung! • Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur für sie zugelassene Artikel abbrennen! Beaufsichtigen Sie die Kinder und Jugendlichen dabei und leiten Sie sie an! • Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke oder Zimmerfontänen, sollten nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Stoffen abgebrannt werden. • Alle anderen Artikel, insbesondere die der Kategorie F2, dürfen nur im Freien abgebrannt werden! • Feuerwerkskörper, die nicht ausdrücklich gemäß Gebrauchsanweisung in der Hand zu halten sind, wie zum Beispiel Handfontänen oder Bengalfackeln, dürfen während und nach dem Anzünden niemals in der Hand gehalten werden. • Knallkörper mit Anzündschnur oder Anzündkopf auf den Boden legen und entzünden. Knallkörper mit Reibkopf werden an der Reibfläche entzündet und auf den Boden gelegt. Anschließend rasch entfernen. • Halten Sie die auf dem Feuerwerkskörper angegebenen Sicherheitsabstände ein. • Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen werfen! • Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Fahrzeuge oder Gebäude richten! • Bei allen aufsteigenden Feuerwerkskörpern auf ungehinderte Aufstiegsmöglichkeit achten! • Achten Sie beim Abschuss von Raketen auf die Standsicherheit der verwendeten Behältnisse (z.B. Getränkekasten mit leeren Flaschen, usw.). • Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen. • Stellen Sie sicher, dass keine gezündeten (brennenden) Feuerwerksartikel durch geöffnete Fenster oder Türen in Ihren Wohnraum gelangen können. • Entfernen sie vorsorglich normal oder leicht entflammbare Gegenstände von Ihrem Balkon. • Zündversager niemals zweimal anzünden! • Blindgänger mit Wasser überschütten und in einem gewässerten Müllbeutel entsorgen. Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr überlassen und nur am 31. Dezember und 01. Januar von diesen Personen auch abgebrannt werden. Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 darf generell nur von besonders qualifizierten Personen mit Erlaubnis / Befähigungsschein abgebrannt werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist eine Straftat. Das Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern und von Kirchen. Die Gemeinde Rommerskirchen wünscht allen Bürgern und Bürgerinnen einen „Guten Rutsch – ins neue Jahr“.[/QUOTE]
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