Somalia: Reisewarnung

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 11 März 2019.

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    Letzte Änderungen:
    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen


    Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung


    Vor Reisen nach Somalia sowie in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.
    Ein beruflich unvermeidlicher Aufenthalt in Somalia – etwa im Rahmen einer Beschäftigung für die Vereinten Nationen, die Europäische Union, für eine Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder für eine private Hilfsorganisation – sollte nur nach Maßgabe eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts erfolgen. In Somalia gibt es derzeit keine deutsche Auslandsvertretung. Die Gewährung konsularischer Hilfe vor Ort ist daher nicht möglich.

    Innenpolitische Lage/Terrorismus/Entführungen
    In Somalia und der Hauptstadt Mogadischu kommt es immer wieder zu schweren Anschlägen und bewaffneten Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen Al-Shabaab Kämpfern, mit zahlreichen Verletzten und Toten. Ziel dieser Angriffe sind Sicherheitskräfte und Regierungseinrichtungen, aber auch Hotels, Märkte und andere öffentliche Einrichtungen.
    Wer sich in Somalia aufhält, muss sich der Gefährdung durch Terroranschläge, Kampfhandlungen, Piraterie sowie kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein.
    Im Fall einer Notlage (gesundheitlich, kriminalitäts- oder kriegsbedingt) fehlen weitgehend funktionierende staatliche Stellen, die Hilfe leisten könnten.
    Der Aufenthalt in Somalia ist grundsätzlich sehr gefährlich, insbesondere aber in der Hauptstadtregion Banadir und den Gliedstaaten Jubbaland, Südwest, Hirshabelle und Galmudug sowie in Teilen Puntlands und dem Osten „Somalilands“.
    Hinweisen zufolge laufen insbesondere ausländische Fachkräfte und Reisende Gefahr, Opfer von Attentaten, Überfällen, Entführungen und anderen terroristisch motivierten Gewaltverbrechen zu werden. Milizen und andere Sicherheitskräfte, die nicht der somalischen Bundesregierung unterstehen, folgen oft nicht vorhersehbaren Loyalitäten und können für ausländische Reisende in der Regel keine Sicherheit garantieren.
    Übernachtungen sollten landesweit nur in von der Sicherheitsabteilung der Vereinten Nationen freigegebenen Unterkünften erfolgen.

    Gliedstaaten Jubbaland, Hir-Shabelle und Galmudug sowie die Hauptstadtregion Banadir
    In Teilen Süd- und Zentralsomalias finden Kampfhandlungen zwischen somalischen Sicherheitskräften/Milizen und der militant islamistischen Gruppe Al-Shabaab statt, in die auch Kräfte der Afrikanischen Union (AMISOM) involviert sind. Ferner kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen somalischer Milizen untereinander. Die somalische Regierung und AMISOM können keinen Schutz vor allgemeiner oder terroristischer Kriminalität im Land garantieren. Von Überlandfahrten in Süd- und Zentralsomalia wird deshalb dringend abgeraten.
    Vor allem in der Hauptstadt Mogadischu kommt es immer wieder auch zu Auseinandersetzungen der somalischen Sicherheitskräfte untereinander, bei denen nicht selten auch Unbeteiligte zu Schaden kommen.
    Die Sicherheitskontrollen (Personen, Gepäck, Fracht) des Internationalen Flughafens Mogadischu bei Abflug und Ankunft von kommerziellen Fluggesellschaften entsprechen überwiegend nicht internationalen Standards. Dies birgt ein Sicherheitsrisiko für dort abreisende bzw. ankommende Passagiere dieser Fluglinien.

    Puntland und "Somaliland"
    In der Region Mudug (Grenze zwischen Puntland und der neu geschaffenen Übergangsverwaltung Galmudug), in den zwischen Puntland und "Somaliland" umstrittenen Gebieten (Regionen Sool und Sanaag sowie im östlichen Teil der Region Togdheer) sowie in Teilen der Region Bari (Bossaso, Galghala-Gebirge) muss mit Anschlägen und Kampfhandlungen gerechnet werden.
    Die Sicherheitskräfte in „Somaliland“ können in einem vergleichsweise befriedeten Umfeld zwar ein deutlich höheres Maß an Sicherheit im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und allgemeine Kriminalität herstellen als in anderen Landesteilen. Dies gilt insbesondere für die westlichen Gebiete (Regionen Awdal und Wooqoyi Galbeed mit den Städten Hargeisa und Berbera). Gefahren, die aus der allgemeinen Bürgerkriegssituation und der Terrorgefahr in Somalia resultieren, können jedoch auch für „Somaliland“ nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
    Überlandfahrten in Puntland und „Somaliland“ sind nur im Konvoi möglich und müssen aufgrund behördlicher Vorgaben von Sondereinheiten der jeweiligen Sicherheitskräfte begleitet werden. Eine vorherige Abstimmung mit den Sicherheitsbeauftragten von Vereinten Nationen bzw. Europäischer Union ist unabdingbar.

    Zur Lage vor der Küste Somalias und zur Sicherheit auf Hoher See im Indischen Ozean:
    Vor Reisen in die Gewässer vor Somalia wird gewarnt.
    Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
    Die von der Europäischen Union durchgeführte Marineoperation ATALANTA ist in einem weiten Einsatzgebiet vor den Küsten Somalias und der Nachbarländer tätig. Ziel ist die Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias. ATALANTA gilt primär dem Schutz der Nahrungsmittelhilfsschiffe des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen für Somalia und von zivilen Schiffen.
    Langsame Schiffe mit niedriger Bordwand sind für Piratenangriffe generell stärker gefährdet als schnelle Schiffe mit hoher Bordwand. Die EU-Mission ATALANTA bietet und empfiehlt zivilen Schiffen eine Registrierung vor Transit durch gefährdete Gewässer beim Maritime Security Centre. Allerdings bietet auch die Registrierung und die Anwesenheit von Kriegsschiffen keine Garantie dafür, dass Schiffe nicht von Piraten angegriffen, beschossen oder gekapert werden. Aktuelle Informationen zur Piraterielage gewährt das IMB Piracy Reporting Centre.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen, die sich trotz Reisewarnung nach Somalia begeben, wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Als zuständige Vertretung ist dabei Nairobi, Kenia, zu wählen.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Vor Reisen nach Somalia wird gewarnt.

    Zuständige Auslandsvertretung
    In Somalia gibt es derzeit keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig für Somalia ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia.

    Versorgung im Notfall
    Konsularische Unterstützung für Deutsche kann derzeit vor Ort durch deutsche Auslandsvertretungen nicht geleistet werden.
    Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, siehe auch Medizinische Versorgung. Ob dieser überhaupt gewährt werden kann, sollte vorab mit einem Reiseversicherungsanbieter geklärt werden.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Vor Reisen nach Somalia wird gewarnt.

    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Nein

    Anmerkungen: -

    Visum
    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Somalia ein Visum, das in Deutschland bei der Botschaft von Somalia in Berlin beantragt werden muss.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den noch im Aufbau befindlichen Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Die Bundesregierung von Somalia hat die Sharia-Bestimmungen übernommen, wobei eine landesweite Implementierung und einheitliche Anwendung nicht gesichert ist. Al-Shabaab und andere Gruppen haben eine zum Teil extreme Sichtweise und Auslegung der Bestimmungen.

    Medizinische Hinweise


    Vor Reisen nach Somalia wird gewarnt.

    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem Alter von 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei direkter Einreise z.B. aus Europa ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

    Die WHO hat Somalia aufgefordert sicherzustellen, dass alle Einwohner und Langzeitbesucher länger als 4 Wochen, die aus dem Land heraus eine internationale Reise antreten, vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise mit einer Dosis gegen Polio geimpft worden sind (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV). Ansonsten soll das Land eine Ausreise dieser Personen verhindern. Bei einer kurzfristigen Reise (innerhalb von vier Wochen) sollte zumindest zum Ausreisezeitpunkt eine Impfung erfolgt sein.
    Allen Reisenden wird daher geraten, einen Impfschutz gegen Polio nachweisen zu können. Dieser ist zwar regulär zehn Jahre wirksam, muss jedoch aufgrund dieser Ausreisevorschrift jährlich erneuert werden.
    Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch das aktualisierte Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen des Gesundheitsdienstes.

    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Polio, Gelbfieber und Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY).

    Dengue-Fieber
    Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
    In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

    Malaria
    Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, außer in Somaliland. Dort ist das Risiko deutlich geringer und teilweise auch gar nicht gegeben. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (fast 100 % der Fälle in Somalia) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

    Je nach Reiseprofil wird deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin und Mefloquin) erhältlich; sie sollten aus Deutschland mitgebracht werden. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
    - körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
    - tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

    HIV/AIDS
    Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt durchschnittlich bei etwa 10%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Jedes Jahr werden Ausbrüche Fälle von akuter wässriger Diarrhö und Cholera gemeldet, teilweise auch im Rahmen größerer Ausbrüche. Beide Erkrankungen sind in Somalia endemisch.
    Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch die Cholera vermeiden.
    Um die Gesundheit während des Aufenthaltes nicht zu gefährden, sollten folgende grundlegende Hinweise beachtet werden: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder selber SchälenHalten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden. Eine Impfung ist für Reisende im Normalfall nicht notwendig.

    Weitere Infektionskrankheiten
    In Somalia kommen grundsätzlich eine Vielzahl von weiteren Tropenerkrankungen und sonstigen Infektionserkrankungen vor.

    Medizinische Versorgung
    Die medizinische Versorgung ist nicht durchgängig gesichert und entspricht auch bei weitem nicht dem europäischen Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien.

    Reisende sollten eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit sich führen.

    Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:
    · zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    · auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    · immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein

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