Trinidad und Tobago: Reise- und Sicherheitshinweise

Dieses Thema im Forum "Reisehinweise" wurde erstellt von Roki Portal verbraucher Service, 22 Februar 2019.

  1. [​IMG]
    Letzte Änderungen:
    Medizinische Hinweise
    Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    Landesspezifische Sicherheitshinweise


    Terrorismus
    Terroristische Anschläge können auch in Trinidad und Tobago nicht ausgeschlossen werden. Anfang Februar 2018 wurden einige Personen unter dem Verdacht, einen terroristischen Anschlag geplant zu haben, festgenommen. Sicherheitskräfte an belebten Orten wurden daraufhin verstärkt.

    Kriminalität
    Die Zahl der Gewaltverbrechen in Trinidad und Tobago ist hoch. Die Bandenkriminalität, bei der es nicht zuletzt um Drogenhandel geht, hat daran einen großen Anteil. In Zeiträumen um Feiertage (Weihnachten, Karneval) ist regelmäßig ein Anstieg von Taschendiebstählen, Gelegenheitsüberfällen und ähnlichen Delikten zu verzeichnen. Allgemeine, subjektiv belanglos erscheinende Streitsituationen sollten grundsätzlich nicht unterschätzt werden.
    Insbesondere Enterprise, ein Stadtteil von Chaguanas, der sich in der Nähe von Mowietowne Chaguanas befindet, sollte unbedingt gemieden werden. Gleiches gilt für Carapo, einen Stadtteil von Arima.
    Besonders in Port of Spain, aber auch in den übrigen größeren Städten, besteht die Gefahr von Raubüberfällen und Einbruchdiebstählen. Vor Gewaltanwendung, manchmal auch unter Einsatz von Schusswaffen, wird dabei nicht zurückgeschreckt. Von Besuchen der Innenstadt von Port-of-Spain östlich von Henry Street sowie der Stadtteile Beetham, Laventille, Morvant und Sea Lots wird dringend abgeraten. Im Stadtteil Belmont ist ebenfalls Vorsicht geboten.
    Aber auch in anderen Wohngebieten, in Einkaufszentren sowie an den Ausflugszielen Fort George und Lady Young Lookout haben sich Überfälle auch auf Ausländer ereignet. Bei Besuchen des Stadtzentrums (Downtown) sowie bei öffentlichen Veranstaltungen sollte auf Taschen und Geldbeutel geachtet werden. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sollten sich organisierten Landausflügen anschließen und nicht allein das Stadtzentrum von Port of Spain sowie die Gegend um das Hafengelände erkunden.
    Auf den Zubringerstraßen zum Flughafen Piarco, Beetham Highway und Lady Young Road, kommt es vor, dass haltende Autos von kriminellen Banden überfallen werden, um die Insassen auszurauben.
    Auf Tobago ist in Charlotteville und in Minister Bay/Bacolet erhöhte Vorsicht geboten. Auch im Südwesten Tobagos (z.B. in Buccoo, Bon Accord, der Gegend von Black Rock und Lambeau) kam es aber in der Vergangenheit immer wieder zu Taschendiebstählen und Überfällen. Einbrüche und Überfälle hat es außerdem wiederholt in Gästehäusern, alleinstehenden Villen und auch Hotelanlagen gegeben, bei denen auch deutsche Touristen betroffen waren. Es sollte daher im eigenen Interesse auf einen entsprechenden Sicherheitsstandard bei der gewählten Unterkunft (Einzäunung, Sicherheitsdienst etc.) geachtet werden. Alleinreisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Einsame Strände sollten wegen der Gefahr von Überfällen sowohl auf Trinidad als auch auf Tobago stets gemieden werden.
    Die Gefahr von Überfällen nimmt nach Einbruch der Dunkelheit erheblich zu. Reisende sollten keinen Widerstand leisten, um das Risiko von Gewaltanwendung zu verringern.
    Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln / Parks größerer Städte / Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten. Es sollte dabei besonderes Augenmerk auf die Umgebung gelegt werden: Ohrstöpsel oder Kopfhörer, die akustische Sinneseindrücke beeinträchtigen, sollten daher nicht getragen werden.
    Es wird im Übrigen dringend davon abgeraten, Anhalter mitzunehmen oder selbst per Anhalter zu reisen. Auch bei der Nutzung von Taxis und Maxitaxis (Kleinbusse) ist Vorsicht angebracht.
    Trunkenheit am Steuer und daraus resultierende unberechenbare Fahrweise ist ein weitverbreitetes Problem.
    Auf Wertsachen wie Schmuck sollte verzichtet und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen.

    Piraterie
    Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 999 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.

    Naturkatastrophen
    In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Reisende müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen rechnen und werden gebeten, sich z.B. über das zuständige National Hurricane Center informiert zu halten und die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.
    Trinidad und Tobago liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Am 21. August 2018 kam es zu einem schwereren Erdbeben der Stärke 6,7, das insbesondere in der Hauptstadt Port-of-Spain Sachschäden verursachte. Informationen zur aktuellen Gefahrenlage bietet die University of the West Indies oder das Office of Disaster Preparedness and Management, Informationen zum Verhalten bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

    Krisenvorsorgeliste
    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

    Weltweiter Sicherheitshinweis
    Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    Allgemeine Reiseinformationen


    Infrastruktur/Straßenverkehr
    Zwischen beiden Inseln verkehren regelmäßig Flüge (ca. 20 min Flugzeit) und Fähren (je nach Fähre ca. 2,5 bzw. 4,5 Stunden Fahrzeit). Zwischen San Fernando und Port of Spain wurde Anfang Januar 2009 eine Passagierfährverbindung, das „Wassertaxi“, in Betrieb genommen.
    In Trinidad und Tobago herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr geraten. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Taxis (mit Einschränkungen) sowie Mietwagen stehen zur Verfügung.
    Bei der Ausreise auf dem Luftweg wird empfohlen, etwa zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.

    Führerschein
    Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein wird bei einem Aufenthalt bis zu maximal drei Monaten für die Anmietung oder Führung eines Fahrzeugs anerkannt, ein internationaler Führerschein bis zu maximal einem Jahr.

    Geld/Kreditkarten
    Landeswährung ist der Trinidad-und-Tobago-Dollar (TTD). Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet. Gängige Währungen können in Hotels und bei den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur US-Dollar.

    Versorgung im Notfall
    Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


    Reisedokumente
    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    Reisepass: Ja

    Vorläufiger Reisepass: Ja

    Personalausweis: Nein

    Vorläufiger Personalausweis: Nein

    Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:
    Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

    Visum
    Für die Einreise nach Trinidad und Tobago mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Die genaue Aufenthaltsadresse muss sowohl im Einreiseformular als auch gegenüber den Grenzbeamten angegeben werden.

    Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
    Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

    An- bzw. Abreise über die USA und Kanada
    Bein Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA (ESTA) bzw. für Kanada (ETA) zu beachten.

    Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    Besondere Zollvorschriften


    Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, jedoch deklarationspflichtig.
    Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 200 TTD beschränkt, von Fremdwährung auf den Betrag, der bei Einreise deklariert wurde.
    Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Waren können uneingeschränkt, Geschenke bis zu einem Wert von umgerechnet 50 US-Dollar eingeführt werden.

    Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen, CS-Gas, Pfefferspray, Messer mit feststehender Klinge) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise am Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen ohne Genehmigung festgestellt, ist mit sofortiger Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe ist die Regel.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

    Besondere strafrechtliche Vorschriften


    Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetze werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist bei Entgegennahme von Paketen von Fremden geboten. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. Militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) ist laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Einfuhr, käuflicher Erwerb, Besitz und Verkauf sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe nebst Beschlagnahme der Kleidung geahndet.

    Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.

    Medizinische Hinweise


    Aktuelle medizinische Hinweise
    Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

    Impfschutz
    Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber kann von allen Reisenden die bei Einreise nach Trinidad und Tobago älter als 12 Monate sind bzw. bei Weiterreise in andere Länder Südamerikas oder Länder in Subsahara-Afrika verlangt werden, siehe www.who.int. Die Impfung wird medizinisch zudem empfohlen, da auf Trinidad mit Ausnahme des Stadtgebietes von Port of Spain eine Übertragung möglich ist.
    Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
    Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
    Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

    Zika-Virus-Infektion
    Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Trinidad und Tobago mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
    Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
    In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
    Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus.

    Malaria
    Beide Inseln gelten als malariafrei

    Dengue-Fieber
    Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u).

    Chikungunya
    Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibikinsel St. Martin im Januar 2014, wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch bestätigte Fälle von Chikungunya in Trinidad und Tobago.
    Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten, siehe Merkblatt Chikungunya.

    West-Nile-Fieber
    West-Nile-Fieber wird ebenfalls über Mücken übertragen und kann neben grippeähnlichen Symptomen auch zu einer Gehirnentzündung (Encephalitis) führen.
    Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen West-Nile-Fieber gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s.u.).

    Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
    - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
    - Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
    - ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen

    Durchfallerkrankungen und Cholera
    Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
    Einige Grundregeln:
    Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

    Leptospirose
    Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch Kontakt mit Oberflächenwasser übertragen werden, das mit Nagetierausscheidungen kontaminiert ist. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Erkrankung von Leber und Nieren führen.
    Nur bei zu erwartender Exposition ist im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin angezeigt.

    HIV/AIDS
    Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko der Übertragung einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

    Medizinische Versorgung
    Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten nicht immer mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
    Die Kosten für eine medizinische Behandlung in privaten Arztpraxen bzw. Privatkliniken sowie Medikamente müssen in der Regel sofort bar bezahlt werden. Manchmal ist auch eine Kreditkartenzahlung möglich. Vor Reiseantritt sollte unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

    Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen/ Tropenmediziner*innen/ Reisemediziner*innen persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z.B. www.dtg.org.

    Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

    Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden können nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

    Die Angaben sind:

    • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
    • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
    • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
    • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
    Länderinfos zu Ihrem Reiseland


    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise


    Akkordeon

    Quellverweis ...
     

Diese Seite empfehlen