Rhein-Kreis Neuss (ots) – Geschwindigkeit ist bei einem Verkehrsunfall immer zumindest mitursächlich – gleichgültig welche Ursache zu dem Unfall geführt hat. Dort, wo man bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h zum Stehen kommt, beginnt man bei 50 km/h erst zu bremsen. Bei einer Kollision mit einem Auto sterben bei 65 km/h acht von zehn Fußgängern. Bei 50 km/h überleben acht von zehn Fußgängern. 15 km/h Unterschied können darüber entscheiden, ob ein Mensch überlebt oder stirbt.

Die…

POL-NE: Geschwindigkeitskontrollen der Polizei

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