Schnelles Internet: Kreisausschuss gab grünes Licht für Kooperationsvertrag
Energie | 22.09.2016
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Bevölkerung und Wirtschaft im Rhein-Kreis Neuss sollen bald möglichst flächendeckend vom schnellen Internet profitieren. Darin waren sich die Politiker im Kreisausschuss unter Vorsitz von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke einig. Sie gaben einstimmig grünes Licht für einen Kooperationsvertrag zwischen dem Kreis und seinen Kommunen, um den Breitbandausbau voranzubringen.

Für die noch vorhandenen Lücken im Breitbandnetz – sogenannte “weiße Flecken” – stellt der Kreis jetzt im Auftrag der Städte und Gemeinden einen Förderantrag bei Bund und Land, um die mit den Kommunen abgestimmten unterversorgten Gebiete durch Telekommunikationsanbieter ausbauen zu lassen.

Dabei wird aufgrund der gutachterlichen Empfehlungen der Beratungsfirma broadband academy GmbH ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitslückenmodell angestrebt. Danach werden die Netzbetreiber in einer Ausschreibung für die “weißen Flecken” aufgefordert, die Wirtschaftlichkeitslücke zu benennen, die sie an einem für sie profitablen Ausbau dieser Gebiete hindert. Diese Lücke wird dann aus den Fördermitteln gedeckt, so dass die Unternehmen in die Lage versetzt werden, das betreffende Gebiet in eigener Leistung auszubauen.

Der Zielwert bei den Übertragungsraten beträgt 50 Megabit/Sekunde im Download. “Wo immer es wirtschaftlich und technisch möglich ist, versucht das interkommunale Projekt auch höhere und symmetrische Bandbreiten, zum Beispiel für Gewerbegebiete, anzustreben”, so die Fachleute aus der Kreisverwaltung. Allerdings könnten auch bei einem Erfolg noch einzelne Lagen, insbesondere in den Außenbereichen, unterversorgt bleiben, da der wirtschaftliche Aufwand für eine Hochgeschwindigkeitsanbindung dort selbst mit einem Förderprogramm zu groß sei. Insgesamt werde das Breitbandziel des Bundes aber zu fast 100 Prozent erreichbar sein.

Ob der gemeinsame Antrag des Kreises und der Kommunen einen positiven Förderbescheid erhalten wird, hängt von einem aufwendigen Bewertungsverfahren, dem “Scoring” ab, das der Projektträger des Bundes nach der Einreichung durchführen wird. Das Ergebnis erwartet der Kreis Anfang 2017.

Im Jahr 2015 hatte der Kreisausschuss die Kreisverwaltung beauftragt, die Breitbandversorgung unter gezielter Nutzung der Förderprogramme von Bund und Land und in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zu verbessern. Dazu wurde ein Runder Tisch eingerichtet und dort ein gemeinsames Vorgehen besprochen. Die Kommunen an Rhein und Erft arbeiten schon seit vielen Jahren im engen Dialog mit den Telekommunikationsunternehmen und den Verbrauchern erfolgreich am Thema “Breitband”. Zahlreiche Standorte sind dadurch von den beteiligten Netzbetreibern ausgebaut worden beziehungsweise befinden sich in der Ausbauplanung.

Im Vorfeld der neuen Fördermöglichkeiten von Bund und Land haben Kreis und Kommunen Wege zur Kooperation in diesem Bereich diskutiert. Im Ergebnis wurde eine vom Bund geförderte Beratungsleistung bei der broadband academy GmbH beauftragt. Mit externem Fachverstand unterstützt, sind so förderfähige und unterversorgte Bereiche identifiziert worden. Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt in diesem kommunalen Zusammenspiel die Aufgaben der Koordinierung, Administration und Umsetzung der gemeinsamen Breitbandprojekte.

“Weiße Flecken” im Sinne des Bundesförderprogramms liegen dann vor, wenn die Breitbandversorgung flächendeckend und unter Einrechnung aller eigenwirtschaftlichen Ausbaupläne der Netzbetreiber in den kommenden drei Jahren noch unter 30 Megabit/Sekunde im Download liegt. Diese Gebiete wurden mit Hilfe einer förmlichen Markterkundung und einer umfangreichen Analyse der Versorgungssituation verortet.

Die Bestandsaufnahme erfolgte auf Basis der Daten und Pläne der Telekommunikationsanbieter bis 2019. Das heißt, im Projekt werden – der Logik des Förderprogramms folgend – auch solche Gebiete als ausreichend versorgt betrachtet, die derzeit noch als unterversorgt gelten müssten, für die aber eine Ausbauzusage der Netzbetreiber für die kommenden drei Jahre vorliegt. Daher gibt es Diskrepanzen zur heutigen Situation in vielen Fällen.

Eine Besonderheit sind zudem die Nahbereiche um die Hauptverteiler im Telefonnetz. Diese Bereiche können mit Hilfe der sogenannten Vectoring-Technologie nur von einem Anbieter exklusiv ausgebaut werden, der sich im Gegenzug aber auch zu einem Ausbau dieser Gebiete verpflichtet. Aufgrund dieser Eigenverpflichtung der Netzbetreiber sind solche Nahbereiche vom Förderprogramm ausgeschlossen, so dass dort selbst bei einer Unterversorgung mit weniger als 30 Megabit/Sekunde keine Möglichkeit für ein Handeln der öffentlichen Hand besteht.

Quellverweis 2016-09-23: Schnelles Internet: Kreisausschuss gab grünes Licht für Kooperationsvertrag

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