BNetzA: Aktueller Hinweis Rufnummernmissbrauch

Aktueller Hinweis Rufnummernmissbrauch
Warnung vor sog. Ping-Anrufen unter Anzeige ausländischer Rufnummern

Bei der Bundesnetzagentur gehen zahlreiche Verbraucherbeschwerden zu sog. Ping-Anrufen ein. Durch entsprechende Anrufe soll ein kostenpflichtiger Rückruf provoziert werden. Ein Rückruf dieser Nummern ist oft mit hohen Kosten verbunden, teilweise in Höhe von mehreren Euro pro Minute.

Die Verbraucher erhalten derzeit insbesondere Anrufe unter Anzeige ausländischer Rufnummern. Aktuell gehen insbesondere Beschwerden zu Rufnummern aus Tunesien (Vorwahl +216 bzw. 00216) und Burundi (Vorwahl +257 bzw. 00257) ein. Die entsprechenden Landesvorwahlen können auf den ersten Blick mit lokalen Vorwahlen (Ortsnetzkennzahlen) verwechselt werden.

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.

Entsprechende Anrufe können der Bundesnetzagentur mittels des nachfolgenden Formulars gemeldet werden:
http://ift.tt/2g6AD1M

Die Bundesnetzagentur erlässt regelmäßig Rechnungslegungs-und Inkassierungsverbote zu entsprechenden Rufnummern. Dadurch werden Verbraucher vor missbräuchlich generierten Kosten geschützt.

Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen kann im Internet unter http://ift.tt/2yBULAh
eingesehen werden.

Stand: 05.10.2017

Quellverweis 2017-10-10 : Bundesnetzagentur – Aktuelle Hinweise – Aktueller Hinweis Rufnummernmissbrauch

from Pressemitteilungen http://ift.tt/2xvbcJV