Rhein-Kreis Neuss (ots) – Seit dem 06.07.2017 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in Kraft, das unter anderem eine Amnestieregelung beinhaltet. Demnach ist es für die Dauer von zwölf Monaten straffrei möglich, illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Auch der Transport zur entsprechenden Behörde ist damit straffrei.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben aufgrund dieser Gesetzesregelung noch bis zum 5. Juli…
POL-NE: Amnestieregelung – Illegal im Besitz befindliche Waffen und Munition können bis zum…
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