Rauchmelder vor und nach dem Urlaub überprüfen
Freitag, der 13. Juli ist bundesweiter Rauchmeldertag –
Feuerwehren empfehlen Rauchmelder mit Qualitätszeichen
Q und regelmäßige Tests.
Am Freitag, den 13. Juli ist zum zweiten Mal in diesem Jahr
bundesweiter Rauchmeldertag. Die Feuerwehr in Rommerskirchen
weist anlässlich des Aktionstages auf die erforderliche
Überprüfung von Rauchmeldern hin. Verbraucher
sollten die in ihren Wohnräumen installierten Rauchmelder
vor und nach jedem Urlaub testen. Nur so können
sie sicherstellen, dass diese einwandfrei funktionieren und
Fehlalarme aufgrund technischer Ursachen vermeiden.
Urlaubszeit ist Fehlalarmzeit
„Gerade in der Urlaubszeit werden wir manchmal alarmiert,
obwohl es gar nicht brennt. Oft piept der Rauchmelder beim
Nachbarn, weil seine Batterie leer oder er verdreckt ist”,
meint der stellvertretende. Gemeindebrandinspektor Werner
Petrozzi von der Feuerwehr Rommerskirchen und ergänzt:
„Viele Menschen erkennen den Unterschied zwischen
Alarm- und Warnton eines Rauchmelders nicht. Dabei
Ist es recht einfach, Alarmtöne von Warntönen oder einem
Wecker zu unterscheiden, wenn man sie kennt”.
Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern
sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten
Leben” abrufbar unter: https://www.rauchmelderlebensretter.
de/installation-und-wartung/rauchmelderalarmtoene/
Wer gleich auf Nummer sicher gehen will, installiert
Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen Q. Diese verfügen
über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die zehn Jahre
hält, und produzieren generell weniger Falschalarme durch
äußere Einflüsse oder technische Ursachen.
Tipps zur Wartung von Rauchmeldern
„Fehlfahrten der Feuerwehr sollte man auch durch die richtige
Pflege der Rauchmelder vorbeugen”, erläutert Werner
Petrozzi, und empfiehlt: „Hinterlassen Sie während Ihres
Urlaubs Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen
Nachbarn. Bei Fehlalarmen können diese den Rauchmelder
abstellen oder eine Wartungsfirma benachrichtigen.”

Rauchmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch
mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit
zu überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnungen
frei zugänglich sind und der Melder voll
funktionsfähig ist. Außerdem ist eine Alarmprüfung vorzunehmen.
Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms
über die Prüftaste. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren
Batterien könnte ein Batterietausch notwendig sein. Bei
Fehlfunktion oder Beschädigung muss der Melder ausgetauscht
werden. Laut DIN 14676 ist ein Rauchmelder spätestens
zehn Jahre nach der Inbetriebnahme auszutauschen.
Hinweise zur Rauchmelderpflege sind verfügbar unter:
https://www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-undwartung/
rauchmelder-pruefen-und-pflegen/
Mehr zum Thema Rauchmelder und Urlaub findet man
auch auf dem Blog der Initiative: https://www.rauchmelderlebensretter.
de/rauchmelder-im-urlaub/

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