Bei den heißen Temperaturen, brauchen die Pflanzen unsere Unterstützung und sind teilweise auf eine zusätzliche Bewässerung angewiesen.
Viele Bürgerinnen und Bürger möchten dem gerne nachkommen.
Dabei bekommen wir vermehrt Anfragen zu einer 2. Wasseruhr.
Die 2. Wasseruhr kann zur Wasserentnahme installiert werden, die nicht dem Kanalnetz zugeführt wird. Dies gilt z.B. für die Gartenbewässerung, aber auch für Trinkwasser für Tiere.
Die Wasseruhr kann eigenständig installiert und beim Steueramt angemeldet werden. So werden die Abwassergebühren für das entnommene Wasser eingespart. Die Wasseruhr kann man selbst kaufen z.B. im Baumarkt und je nach Kenntnis auch selbst installieren. Wichtig ist, dass die Wasseruhr geeicht ist. Die sogenannte Bagatellgrenze von 15 m³ gibt es nicht mehr. Ist die geeichte Wasseruhr im Leitungsnetz fest installiert oder aber am Außenwasserhahn verplombt, zählt jeder m³. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass kein Waschbecken oder Abfluss in der Nähe des Hahns sein darf. Es muss ausgeschlossen sein, dass dieses Wasser in das Kanalnetz abgeführt wird. Dies kann durch Fotos belegt werden.
Einen Überblick zum Thema Wasseruhr finden Sie in diesem Informationsblatt: https://www.rommerskirchen.de/filea…formulare/dateien/2._Wasseruhr_Info-Blatt.pdf
Dies ist das Antragsformular für die Wasseruhr:
https://www.rommerskirchen.de/fileadmin/user_upload/seiten/service/s_formulare/dateien/Antragsformular_für_die_2._Wasseruhr.pdf
Quellverweis 2018-07-28: Facebook Gemeinde Rommerskirchen
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