Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit
mancher Autofahrer Gefahrensituationen insbesondere
für die schwächeren Verkehrsteilnehmer heraufbeschwören.
So wurde jüngst beobachtet, dass ohnehin schon schmale
Gehweg mit Fahrzeugen zugeparkt werden. Schüler im
Grundschulalter, Mütter mit Kinderwagen sind dann gezwungen,
den für sie sicheren Bürgersteig zu verlassen und
die Fahrbahn zu nutzen.
Das Ordnungsamt weist daher darauf hin, dass Bürgersteige
grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind. Wer
hier parkt, riskiert eine gebührenpflichtige Verwarnung und
bei einer gefährlichen Parksituation außerdem eine teure
Abschleppaktion.
Im Vorfeld dieser Aktion weist das Ordnungsamt durch
“gelbe Karten” den Falschparker auf die Konsequenzen hin.
Wer allerdings diese höflichen Hinweise ignoriert, der erhält
im Wiederholungsfall eine gebührenpflichtige Verwarnung.
Man sollte weiterhin bedenken, dass durch falsch parkende
Fahrzeuge auch lebensnotwendige Verkehrsteilnehmer wie
Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden.
Richtiges Parken kann daher auch Leben retten.
Durch den bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog
werden die nachstehend aufgeführten “Parkplätze” für den
Halter sehr teuer:
- Parken im Halteverbot (Zeichen 283) 15 €
- Parken im Halteverbot mit Behinderung 25 €
- Parken im eingeschränkten Haltverbot(Zeichen 286) 15 €
- Parken auf Gehweg 20 €
- Parken auf einen Sonderparkplatzfür Schwerbehinderte 35 €
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