Grundstücksvergabe in Rommerskirchen

Rommerskirchen gehört zu den beliebtesten Wohnorten der
Region. In komfortabler Nähe zu den Metropolen Köln und
Düsseldorf, gut angebunden an den Bahnverkehr, entdecken
immer mehr Menschen diesen lebenswerten und familienfreundlichen
Standort. Die Gemeinde wächst stetig, es entstehen
Arbeitsplätze, neue Gewerbeflächen und Wohngebiete.
Von Jahr zu Jahr steigert sich erfreulicherweise auch das
Interesse an neu erschlossenen Baugrundstücken. Die Gemeinde
bemüht sich, der großen Anfrage gerecht zu werden,
achtet aber auch auf ein gesundes Wachstum, das sich in
die bestehenden Ortschaften eingliedert.

Vergabeverfahren für Baugrundstücke
In Kürze steht wieder ein Verkauf von Baugrundstücken an.
Im Baugebiet „Gillbachstraße II“ werden ab dem 30. Oktober
2018 zehn Grundstücke veräußert. Ein guter Anlass auf das
Verfahren einmal genauer einzugehen:
Um einem Preiskampf in Form von Bieterverfahren entgegenzuwirken
werden Festpreise gesetzt. Zudem gibt es einen
Stichtag, an dem Grundstücke verkauft werden.
Hierbei spielt der Liegenschaftsausschuss der Gemeinde,
das maßgebliche Gremium für alle Fragen um Grundstücksvergaben,
eine entscheidende Rolle. Der Ausschuss legt die
Verkaufspreise fest und entwickelt die für alle gültigen
“Vergabegrundsätze”. So ist es auch beim Baugebiet „Gillbachstraße
II“ geschehen, wo beispielsweise drei Grundstücke
in diesem Baugebiet aus Liegenschaftsangelegenheiten
nicht in das Verkaufsverfahren gehen. „Es ist bei der Entwicklung
von Baugebieten üblich, dass aus verschiedenen
Gründen nicht alle Grundstücke in den Verkauf gehen. Auf
Grund der großen Beliebtheit von Baugrundstücken kommt
es z. B. häufig vor, dass die ursprünglichen Landeigentümer
auf Geldzahlungen verzichten und dafür mit einer Teilmenge
des ursprünglichen Grundstücks in Bauland entschädigt
werden“, erläutert Maria Klasen aus dem Fachbereich für
Planung und Gemeindeentwicklung. Zuletzt im September
2018 hatte der Rat der Gemeinde Rommerskirchen eine Beschlussempfehlung
des Liegenschaftsausschusses zur
Grundstücksvergabe bestätigt.

Zwei Termine für den „Stichtag“
Das „Stichtagsverfahren“ setzt nun zwei Verkaufstermine für
„Gillbachstraße II“ fest. Der erste Stichtag am 30.10.2018
richtet sich an alle Rommerskirchener, der zweite, eine Woche
später, an alle anderen Bewerber.
Als Rommerskirchener gilt jeder, der seinen Wohnsitz in
Rommerskirchen hat oder nach Rommerkirchen zurückkehren
möchte. Dabei ist folgendes zu beachten: Wer nach dem
27.9.2018 nach Rommerskirchen gezogen ist, muss mindestens
zwei Jahre warten, um als Rommerskirchener zu gelten
und kann sich ab dem 27.9.2020 für einen ersten Vergabetermin
melden. Grund für diese Änderung ist der wiederholte
Missbrauch, in Form von Scheinumzügen, dem man hier
entgegenwirken möchte. Für alle, die bereits vor dem
27.9.2018 ihren Wohnsitz in Rommerskirchen gemeldet hatten,
gilt diese Regelung nicht.
Ziel der Gemeinde ist es ein für alle verträgliches Verfahren
zu etablieren. Bürgermeister Dr. Martin Mertens: “Wir wollen
die größtmögliche Transparenz bei der Grundstücksvergabe.
Im Internet unter www.rommerskirchen.de finden potentielle
Bewerber alle erforderlichen Informationen. Zudem ist unser
Fachbereich für Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität
stets Ansprechpartner.”

Weitere Grundstücke gehen 2019 in den Verkauf
Bürgermeister Dr. Mertens liegt die Schaffung von neuem
Wohnraum sehr am Herzen und kümmert sich persönlich
darum, dass möglichst schnell weitere Wohngebiete ausgewiesen
werden können. Wer dieses Mal leer ausgeht, kann
daher auf weitere Möglichkeiten hoffen, bald ein Baugrundstück
zu erwerben. So ist aller Voraussicht nach damit zu
rechnen, dass schon in der ersten Jahreshälfte 2019 das
Baugebiet „Deelen Mitte“ in den Verkauf geht und auch die
Pläne für eine Bebauung im Bahnhofsviertel sind schon weit
fortgeschritten. Hier ist mit einem Abriss der Gebäude im
Frühjahr 2019 zu rechnen und anschließend mit einem zügigen
Neubau. Auch das Land NRW hat Rommerskirchens
Wachstumsmöglichkeiten und strategisch günstige Lage erkannt
und sieht das Potential, hier einen wichtigen Beitrag
zur Schaffung von Wohnraum im Rheinland zu leisten. Erst
kürzlich wurde im Rathaus mit der Entwicklungsgesellschaft
NRW.Urban ein Vertrag geschlossen, um die Entwicklung
eines acht Hektar großen Areals in Rommerskirchen Gill zu
ermöglichen auf dem auch ein breites Angebot an Wohnraum
geschaffen werden wird.

Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürgern auch
immer an das Büro des Bürgermeisters wenden: Tel. 02183-
800 20.

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