Rußrindenkrankheit
Symbolbild
Im Zuge der Diskussion um die Fällarbeiten am Bahndamm
wurde die Frage aufgeworfen, wie sich Bürgerinnen und Bürger
hinsichtlich der mit der Rußrindenkrankheit befallenen
Bäume verhalten sollen.
Auf Nachfrage teilt das zuständige Amt für Umweltschutz des
Rhein – Kreises Neuss folgendes hierzu mit:
“Die Rußrindenkrankheit, verursacht durch den Pilz Cryptostroma
corticale, wurde 2017 erstmalig in Waldbeständen
des Rhein-Kreises Neuss diagnostiziert. Die Erkrankung ist
nicht heilbar. Cryptostroma corticale ist ein Schwächeparasit,
der insbesondere infolge von Trockenstress auftritt. Ziel
ist daher, die Bäume durch regelmäßige Durchforstungen zu
stärken und so weiteren Ausbrüchen der Krankheit vorzubeugen.
Die Möglichkeiten, die Verbreitung des Pilzes zu verhindern,
sind eher gering einzuschätzen. Aufgrund der bisherigen
Fundstellen ist von einem flächendeckenden Vorkommen
des Pilzes im Kreisgebiet auszugehen. Der Pflanzenschutzdienst
der Landwirtschaftskammer Rheinland weist darauf
hin, dass es sich bei Cryptostroma corticale nicht um einen
sogenannten Quarantäneschädling handelt. Das bedeutet,
dass der Erreger in Deutschland etabliert ist und keine Bestrebungen
zur Ausrottung bestehen. Zudem existiert aus
diesem Grunde auch keine Anordnung des Pflanzenschutzdienstes
bezüglich der Bekämpfung des Pilzes oder der Beseitigung
befallener Bäume.
Über den weiteren Fortschritt der Krankheit kann derzeit nur
spekuliert werden. Die Bergahornbestände werden regelmäßig
durch die Kreisforstdienststelle kontrolliert. Die dann gegebenenfalls
zu ergreifenden Maßnahmen hängen vom Ausmaß
des Befalls und der Lage der befallenen Bestände ab.
Da die erkrankten Bäume eine erhöhte Bruchgefährdung
aufweisen, wird dabei besonderes Augenmerk auf die Verkehrssicherheit
gelegt.
Neben seiner möglicherweise bestandsbedrohenden Wirkung
auf den Bergahorn kann der Pilz (laut bisherigem
Kenntnisstand) aufgrund seiner im Sommer extrem hohen
Sporenproduktion bei intensivem Kontakt auch für Menschen
schädlich sein. Insbesondere bei Menschen mit vorbelasteter
Lunge oder bestimmten Allergien können die
Pilzsporen zu Beschwerden, wie Husten, Atemnot oder Fieber,
führen. Beschwerden treten 6-8 Std. nach dem Einatmen
auf und halten über Stunden, selten über Tage und Wochen
an.
Es besteht keine allgemeine Gefahr für Waldbesucher.
Bei Arbeiten an befallenen Bäumen sollten Waldarbeiter jedoch
Schutzmaßnahmen ergreifen (z.B. Atemschutzmasken).
Stand Juli 2019 sind der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten u. Gartenbau keine Verdachtsfälle
auf Erkrankung durch Kontakt mit der Rußrinde bekannt.
Von auf dem Waldboden liegenden Bäumen geht aus hiesiger
Sicht keine Gefahr aus, da die Sporen rasch abgewaschen
werden und eine Neuproduktion nicht erfolgt. Eine
Notwendigkeit der Entsorgung außerhalb des Waldes besteht
somit nicht.”
Spaziergänger werden gebeten, den Bahndamm bei den zur
Zeit durchgeführten Fällarbeiten zu meiden.