Informationen zum Thema Corona-Virus – Wenn das Ordnungsamt anruft

Das Corona-Virus wird derzeit regelmäßig in den Medien dargestellt. Damit der Ablauf einer Quarantäne reibungslos verläuft, teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass eine Qua-rantäne zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions-krankheiten beim Menschen gesetzlich geregelt ist. Diese wird von der örtlichen Ordnungsbehörde der Gemeinden getroffen. Demnach kann bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen von der zuständigen Behörde angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden.
Hinzu kommt, dass Ärzte verpflichtet sind, das für sie zu-ständige Gesundheitsamt über meldepflichtige Krankheiten zu informieren. Soweit das Gesundheitsamt Handlungsbe-darf sieht, wird das zuständige Ordnungsamt der Kommu-nen, in der der Infizierte wohnt, informiert.
Die zuständige Gemeindeverwaltung, insbesondere das Ordnungsamt, ruft dann bei den Betroffenen an und erklärt die weiteren Schritte.
Im Anschluss daran erfolgt auch noch eine schriftliche Infor-mation, sowie weitere Handlungsanweisungen, denen un-bedingt Folge zu leisten ist.
Bei Nachfragen steht das Ordnungsamt selbstverständlich unter der 02183 800 58 zur Verfügung.