Besuch auch in Pflegeheimen eingeschränkt – Publikumsverkehrs in der Kreisverwaltung nur noch nach Terminvereinbarung
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Aufgrund des Coronavirus kommt es ab sofort zu Einschränkungen im Publikumsverkehr der Kreisverwaltung sowie der Besuchsmöglichkeiten in den Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet. So ist in allen Ämtern Publikumsverkehr vorerst nur noch mit einem persönlichen Termin möglich. Eine Terminvereinbarung kann dabei über die Homepage des Kreises unter www.rhein-kreis-neuss.de oder telefonisch in den Ämtern erfolgen. Über die Hotline des Kreis-Gesundheitsamtes sind keine Terminvereinbarungen möglich.
„Hiermit möchten wir die Bürger und unsere Mitarbeiter vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen und die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung sicherstellen“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Darüber hinaus hat der Kreis als WTG-Behörde verfügt, dass in allen Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres nur noch je Bewohner maximal eine Person je Tag für eine Stunde als Besuch zugelassen ist. Zudem ist ein Besuch nur in den Zimmern der Bewohner und nicht in den Gemeinschaftsräumen möglich. Personen mit grippeähnlichen Symptomen ist ein Besuch nicht erlaubt.
„Die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen sind bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus besonders gefährdet. Mit der Einschränkung der Besuchsmöglichkeiten schützen wir diese und auch das Pflegepersonal vor einer Ansteckung“, so Petrauschke. „Gemeinsam mit den Einrichtungen werden wir kurzfristig besprechen, wie ergänzend auch digital Kontakt zu Angehörigen ermöglicht werden kann“, ergänzt der Landrat.
Die Kreismuseen in Dormagen-Zons und Rommerskirchen-Sinsteden, die Musikschule des Rhein-Kreis Neuss, das Kreisarchiv sowie das Mundartarchiv werden bis zum 19. April für den Publikumsverkehr geschlossen.
Quellverweis 2020-03-14 : http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/pressemeldungen/2020/173-besuch-auch-in-pflegeheimen-eingeschraenkt-publikumsverkehrs-in-der-kreisverwaltung-nur-noch-nach-terminvereinbarung.html