Corona
Neue Allgemeinverfügung der Gemeinde regelt Zugang
zu Lebensmittelgeschäften

Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hat die Gemeinde
Rommerskirchen am 19.03.2020 neue Regelungen, die aufgrund
des sich verbreitenden Coronavirus zwingend notwendig
sind, umgesetzt.
Neben den bekannten Regelungen, insbesondere Schließung
von bestimmten Einzelhandelsgeschäften, Schließung
von Restaurants (das Abholen und die Lieferung von Speisen
bleibt davon unberührt!), Untersagung von öffentlichen
Veranstaltungen, Sperrung der Spiel-. und Bolzplätzen etc.
– hat die Gemeinde eine besondere Regelung erlassen, um
insbesondere die Risikogruppe der Älteren zu schützen.
Wörtlich heißt es zu der Regelung der Öffnungszeiten: “Hierbei
gilt, dass ein Zeitkorridor zwischen 10:00 Uhr und 12:00
Uhr in den Verkaufsstellen ausschließlich Personen vorbehalten
bleiben soll, die als Risikogruppe gelten, insbesondere
Personen über 60 Lebensjahren.”
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: “Wir wollen damit unsere
älteren und vorerkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürger
schützen. Ich appelliere insbesondere an diese, das Angebot,
in dieser Zeit einkaufen zu gehen, auch wahrzunehmen.”