Rat bestätigt per Dringlichkeitsentscheidung zur Aussetzung der OGS Gebühren
Die mit dem 16.03.2020 in Kraft gesetzten und bis zum
19.04.2020 geltenden notwendigen Regelungen zum weiteren
Betrieb von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen,
Schulen, Ganztagsangeboten im schulischen Bereich
und weiteren Einrichtungen haben dazu, dass die weit überwiegende
Mehrzahl der Familien die Betreuung ihrer Kinder
trotz bestehender Betreuungsverträge selbst organisieren
muss.
Neben der landesweit verordneten Aussetzung der Gebühren
für Kindertagesstätten hatte Bürgermeister Dr. Martin
Mertens folgerichtig auch angeordnet, die OGS – Beiträge
für April nicht einzuziehen.
Dieser Entscheidung hat nun auch der Rat der Gemeinde
Rommerskirchen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung
zugestimmt. Regelmäßig werden die anstehenden
Ratsentscheidungen von Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden
im Rahmen von Video- bzw. Telefonkonferenzen
abgestimmt.
Dezernent Dr. Elmar Gasten: “Wie es nach den Osterferien
weitergeht, wird die Landesregierung entscheiden. Daran
werden wir selbstverständlich auch unsere weiteren Entscheidungen
dann ausrichten.”