Turnhallen öffnen ab dem 15. Juni unter bestimmten Regelungen

Nachdem die Turnhallen coronabedingt geschlossen werden
mussten, werden diese ab dem 15. Juni wieder für den
Schul- und Vereinssport geöffnet. Dabei sind jedoch einige
Regelungen zu beachten.
So ist die Nutzung der Turnhalle unter Einhaltung der
Corona-Schutzverordnung der Turnhallenordnung und des
Hygienekonzeptes des Nutzers erlaubt.
Die Teilnehmer der Übungs- und Trainingsstunde sind namentlich
in einer Liste zu erfassen, um mögliche Infektionsketten
verfolgen zu können.
Es sind nur kontaktfreie Sportarten zulässig. Vor Betreten
der Halle sind die Hände zu desinfizieren.
In der Halle ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern in jeder
Richtung zum nächsten Kursteilnehmer erforderlich.
Die Dusch-, Wasch- und Umkleideräume sind gesperrt.
Zahlreiche Vereine haben Ihre Konzepte der Gemeinde bereits
vorgelegt.
Die Gemeinde wünscht allen Sportlerinnen und Sportlern viel
Spaß bei der Wiederaufnahme ihrer sportlichen Aktivitäten.
Bei Rückfragen können sich die Sportlerinnen und Sportler
an das Sportamt der Gemeinde Rommerskirchen unter
02183/800-35 wenden.