Verkehrsstudie für Wevelinghoven liegt dem Kreis noch nicht vor
Rhein-Kreis Neuss / Grevenbroich. Die von der Stadt Grevenbroich beauftragte Verkehrsstudie zur Anbindung des Neubaugebietes An Mevissen in Grevenbroich-Wevelinghoven sowie den dort geplanten Logistikzentren liegt dem Kreis bislang noch nicht vor. Ebenso sind bislang seitens der Stadt Grevenbroich keine Fragen hierzu an den Kreis gerichtet worden. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich aus den Ergebnissen der Studie ein Handlungsbedarf für den Rhein-Kreis Neuss ergibt. Das teilt das Kreistiefbauamt mit.
Für die Entscheidung über die Anordnung oder Errichtung einer Lichtsignalanlage an der K 10 ist die Stadt Grevenbroich als zuständige Straßenverkehrsbehörde originär zuständig. Diese ist unabhängig von der Straßenklassifikation oder –baulast für alle straßenverkehrsregelnden und –lenkenden Maßnahmen zuständig. Dem Rhein-Kreis Neuss würden einzig die bauliche Umsetzung einer angeordneten Änderung und der Betrieb der Anlage obliegen. Lediglich notwendige bauliche Änderungen an der K10 würden unmittelbar in die Zuständigkeit des Kreises fallen.