Stand zweiter Wasseruhr melden
Zahlreiche Haushalte in Rommerskirchen haben eine 2. Wasseruhr für die Gartenbewässerung installiert, mit der das
Wasser erfasst wird, das nicht dem Kanal zugeführt wird. Um die Frischwassermenge, die nicht dem Kanal zugeführt
wurde bei der Schlussrechnung der Kreiswerke zu berücksichtigen, muss der Zählerstand der 2. Wasseruhr dem Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen zeitnah, spätestens bis Ende des Jahres, unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann per Mail an steueramt@rommerskirchen.de erfolgen.
Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
Adresse des Objekts, Zähler Nummer der 2. Wasseruhr und
deren Zählerstand.
Besitzer einer Regenwassernutzungsanlage müssen ebenfalls die Zählerstände an das Steueramt melden.