Maßnahmen zur Entlastung und Stärkung des Ehrenamtes ins Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen

Heike Troles MdL
Frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion

Am Mittwoch hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum
Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Damit wurden auch wichtige Maßnahmen zur
Entlastung und Stärkung des Ehrenamtes beschlossen, die ursprünglich auf die
Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der
Gesellschaft“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zurückgehen.
„Der Tag des Ehrenamts am 5. Dezember ist noch gar nicht so lange her. Da freut es
mich umso mehr, dass es jetzt zum Jahresende sehr gute Nachrichten für
gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Engagierte gibt. Denn Wertschätzungen
durch Danksagung und Applaus sind das eine, spürbare Unterstützungen durch den
Abbau bürokratischer und finanzieller Belastungen sind aber mindestens ebenso
wichtig. Dass das Ehrenamt besondere Wertschätzung verdient, zeigt sich gerade jetzt in der
Corona-Pandemie noch einmal mehr denn je. Ehrenamtlich und gemeinnützig
Engagierte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserem
Land und bereichern die Gesellschaft als wichtige Stütze des Gemeinwesens. Deshalb
hat sich Nordrhein-Westfalen seit 2018 im Austausch mit den anderen Ländern und
auf Bundesebene mit Nachdruck für gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche
Engagierte eingesetzt. Dass die Bundesratsinitiative „Steuerliche Vereinfachungen
und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ aus Nordrhein-Westfalen jetzt am
vergangenen Mittwoch im Jahressteuergesetz 2020 aufgenommen wurde, freut mich
wirklich sehr.
Mit den beschlossenen Änderungen erhalten gemeinnützige Organisationen und
ehrenamtlich Engagierte nun mehr Unterstützung:
Künftig werden gemeinnützige Vereine erst dann Körperschafts- oder Gewerbesteuer
zahlen müssen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen. Die bisherige
Freigrenze liegt bei 35.000 Euro. Der Steuerfreibetrag für Einnahmen z.B. aus der
Tätigkeit als Übungsleiter wird von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben, der Freibetrag
für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Kleinere Vereine werden
unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen
Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft wird.
Soweit, so gut. In Nordrhein-Westfalen gehen wir aber noch einen großen Schritt
weiter und stocken die Haushaltsmittel für das bürgerschaftliche Engagement in den
kommenden Jahren um 24 Millionen Euro auf. Dadurch können Vereine im Rahmen
des Corona-Sonderprogramms „Heimat, Tradition und Brauchtum“ einen Zuschuss
von bis zu 15.000 Euro erhalten. Außerdem unterstützen wir Vereine aus dem
Breitensport mit einem zusätzlichen Hilfspaket in Höhe von 15 Millionen Euro. So
zeigen wir, dass das Ehrenamt vor Ort uns mehr als allen anderen am Herzen liegt.“