Für dringende Anliegen:
Kreisverwaltung hat zwischen den Feiertagen geöffnet
Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass Besuche in den Kreishäusern weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläutert: „Wir haben auch zwischen den Feiertagen geöffnet, doch Termine sollten nur bei unaufschiebbaren Anliegen vereinbart werden. Denn Kontaktreduzierung ist weiterhin die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie.“
Wann immer möglich, sollten Bürger per E-Mail, Post oder telefonisch Kontakt mit der Kreisverwaltung aufnehmen und nicht persönlich ins Kreishaus kommen. Viele Informationen zu den einzelnen Ämtern und ihren Ansprechpartnern bietet die Internetseite des Kreises unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de.
In der Woche vor Weihnachten, vom 21. bis 23. Dezember, sind die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Neuss, Grevenbroich und Dormagen sowie Meerbusch am Montag und Mittwoch geöffnet. In der Woche „zwischen den Tagen“ öffnen nur die Dienststellen in Neuss und Grevenbroich ihre Türen. Zulassungsdienste und Händler können ihre Vorgänge in beiden Wochen nur in Neuss abgeben.
Zur Online-Terminreservierung des Straßenverkehrsamtes geht es unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin. Weitere Informationen rund um die Angebote und die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes gibt es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/sva.