Inkassounternehmen droht Schuldnern in Corona-Pandemie mit Hausbesuch
Verbraucherzentrale Hamburg berät bei Ärger mit Inkassodiensten
Der Deutsche Inkasso Dienst DID kündigt Schuldnern auch in der
Corona-Pandemie Hausbesuche an. Ein Verbraucher aus Hamburg
erhielt ein Schreiben, in dem das Unternehmen mitteilte, ein
Außendienstmitarbeiter wolle mit dem Verbraucher über den Ausgleich
einer noch ausstehenden Forderung von rund 900 Euro sprechen. Sollte
der Verbraucher die Schuld jedoch zeitnah begleichen, würde der DID
von einem Hausbesuch absehen.
„Mit diesen Schreiben werden Schuldner massiv unter Druck gesetzt“,
kritisiert Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Unter der
Last der offenen Forderung fühlen sich Schuldner häufig verpflichtet,
solchen Hausbesuchen zuzustimmen. Das Unternehmen riskiert damit
sowohl die Gesundheit des Schuldners als auch der eigenen Mitarbeiter.
Das ist unverantwortlich.“
Schuldner müssen Hausbesuchen nicht zustimmen
Betroffene sollten sich von Schreiben, in denen Inkassounternehmen
einen Besuch androhen, nicht erschrecken lassen. Diese entbehren
jeglicher gesetzlichen Grundlage. Schuldner sind nicht verpflichtet,
Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ihre Wohnung zu lassen. Das
Recht, die Wohnung eines Schuldners zu betreten, haben grundsätzlich
nur Gerichtsvollzieher aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.
Extra-Gebühren für Hausbesuch
Andere Unternehmen stellen Schuldnern diese Hausbesuche sogar
extra in Rechnung. Offene Forderungen werden auf diese Weise weiter
aufgebläht. Dabei muss das Inkassounternehmen für die Kosten eines
Hausbesuches grundsätzlich selbst aufkommen. Diese sind keine
notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung und damit auch nicht vom
Schuldner zu ersetzen.
Schuldnerberaterin Föller rät dazu, finanzielle Probleme offensiv
anzugehen und nicht auf die lange Bank zu schieben: „Schulden
regulieren sich in der Regel nicht von selbst. Handeln ist gefragt. Gerade
im Umgang mit Inkasso-Diensten ist es wichtig, seine Rechte als
Schuldner zu kennen und durchzusetzen. Die Unternehmen spekulieren
häufig darauf, dass säumige Kunden ihren Forderungen einfach
nachgeben, um diese möglichst schnell aus der Welt zu schaffen.“
Telefonische Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg informiert
Schuldner über ihre Rechte und Pflichten und zeigt Wege aus der
Schuldenfalle. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die
Schuldnerberatung zurzeit telefonisch und nach vorheriger
Terminabsprache statt. Weitere Auskünfte erhalten Verbraucher unter
der Nummer (040) 24832-109.
Quellverweis: Startseite | Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh.de)