Beitragserstattung Kindergarten, Offener Ganztag und
Verpflegungspauschale/ Notbetreuung in den Grundschulen

Symbolbild

Rommerskirchen In den Kindertagesstätten in NRW wird es
ab Montag, 11. Januar 2021, nur noch einen eingeschränkten Pandemie-Betrieb geben – die Kitas bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Eine Einschränkung um 10 Betreuungsstunden gibt es bei den kommunalen Kitas der Gemeinde
nicht.
Es wird keine Notbetreuung wie im ersten Lockdown im
Frühjahr 2020 geben, als nur Eltern mit systemrelevanten
Berufen ihre Kinder abgeben und betreuen lassen konnten.

Eltern, die beruflich und familiär in der Lage sind, sollen ihre
Kinder zu Hause betreuen.
In den Grundschulen wird ab Montag Distanzunterricht eingerichtet und eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut
werden können, angeboten.
Seitens der Landesregierung wurde bereits eine Regelung
zum Elternbeitrag angekündigt. Sobald die endgültige Entscheidung vorliegt, wird das Jugendamt für den Rhein-Kreis
Neuss die Beiträge für Kitas und Offene Ganztagsschule erstatten.
Die gezahlte Verpflegungspauschale Januar 2021 wird allen
Eltern durch die Gemeindekasse Rommerskirchen erstattet.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Ich hoffe sehr, dass in
unseren Bildungseinrichtungen baldige Normalität einkehrt
und sich Lehrer/innen, Erzieher/innen und OGS-Personal
wieder auf die Bildungsarbeit im Regelbetrieb konzentrieren
können.
Jedoch stemmen wir diese schwierige Situation nur gemeinsam