Corona: Kinder aus Familien mit geringem
Einkommen bekommen Mittagessen bezahlt

Symbolbild

 

Rhein-Kreis Neuss. Kinder aus Familien mit geringem Einkommen bekommen ein Mittagessen weiterhin auch dann bezahlt, wenn eine gemeinsame Verpflegung in Schule, Tagesstätte oder Tagespflege wegen der Corona-Pandemie nicht möglich ist. Grundlage sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Darauf hat das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss hingewiesen.

„Wenn eine gemeinsame Verpflegung in den Einrichtungen nicht möglich ist, können Caterer oder andere Anbieter das Essen etwa nach Hause liefern oder an einem Ausgabeort zu Abholung bereitstellen. Selbst wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist“, so Amtsleiterin Anja Moll. Möglich sei auch die Ausgabe von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen für das Mittagessen durch die Anbieter für Mittagsverpflegung.

Anbieter können sich unter anderem auf der Plattform www.rheinkreishelden.de über ortsansässige Lieferdienste informieren. Lokale Gastronomen finden Kooperationspartner in dem Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss unter dem Link https://but.rhein-kreis-neuss.de. Bedürftige Familien können sich bei Fragen zur Inanspruchnahme und Übernahme zusätzlicher Kosten dezentraler Mittagessensangebote an die Sozialämter der Kommunen oder an das Jobcenter wenden, von denen sie bereits Leistungen erhalten. Wer sich beim richtigen Ansprechpartner unsicher ist, wendet sich an die BuT​​​​​​​-Koordination im Kreissozialamt unter Telefon 0 21 81/601 50 32 oder per E-Mail an bildungspaket@rhein-kreis-neuss.de.